St. Galler Staatsanwaltschaft büsst Sauna-Spanner
Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat einen 37-jährigen Mann mit fast 2000 Franken gebüsst. Er machte in den Duschen der Sauna eines Thermalbads in Bad Ragaz mit einer 360-Grad-Kamera Filmaufnahmen eines Paars.
(Keystone-SDA) Der Mann habe die nackten Körper der beiden Privatkläger ohne Einwilligung gefilmt, schreibt die Staatsanwaltschaft im rechtskräftigen Strafbefehl. Dadurch habe er sich der mehrfachen Verletzung des Geheim- und Intimbereichs schuldig gemacht.
Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 120 Franken. Zudem wurde ihm eine Busse von 1920 Franken auferlegt. Falls der Mann diese nicht bezahlt, muss er für 16 Tage ins Gefängnis. Weiter sieht er sich mit Gebühren und Auslagen der Strafverfolgungsbehörden in der Höhe von rund 670 Franken konfrontiert.