Staatsanwalt fordert sechs Jahre Gefängnis für Zürcher Autofahrer
Eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren hatte der Staatsanwalt für einen Autofahrer gefordert. Dieser soll 2023 einen Velofahrer absichtlich gerammt haben und dessen möglichen Tod in Kauf genommen haben. Am Donnerstag musste er sich vor Gericht verantworten.
(Keystone-SDA) «Ich bin am Morgen ganz normal im Verkehrsfluss gefahren und wollte zur Arbeit», sagte der 35-jährige Beschuldigte am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich. Er könne sich nicht erinnern, dass er eine Sicherheitslinie überfahren habe. Auch dass er anschliessend einen Velofahrer rammte, den er zuvor rechts überholt hat, will er nicht gemerkt haben.
Erst als er auf der Arbeit war, habe er vom Unfall erfahren, sagte er vor Gericht. «Es war dumm von mir, die Spur zu wechseln. Ich wollte den Velofahrer nicht verletzen und bin froh, dass nichts Schlimmeres passiert ist», sagte der Beschuldigte.
Der Velofahrer stürzte und rutschte auf die an diesem Morgen viel befahrene Strasse. Dabei brach er sich einen Finger, kugelte die Schulter aus und trug einige Schürfwunden davon.
Sicherheitsabstand nicht eingehalten
«Der Velofahrer hatte Glück, dass er im dichten Morgenverkehr nicht überrollt wurde», sagte denn auch der Staatsanwalt, der Anklage wegen versuchter Tötung erhob. Der Beschuldigte habe auf der Rosengartenstrasse den Velofahrer mehrfach angehupt und sei bis auf knapp 3 Meter bei einer Geschwindigkeit von 49 Kilometer pro Stunde aufgefahren.
Er habe damit bezwecken wollen, dass der Velofahrer die Fahrbahn freigibt. Da dies nicht geschah, habe der Beschuldigte versucht, rechts zu überholen. Kurz vor der Abzweigung lenkte er sein Fahrzeug über eine Sicherheitslinie zurück auf die linke Fahrbahn und verursachte die Kollision mit dem Velofahrer.
«Der Beschuldigte war genervt vom Velofahrer und er hat ihn regelrecht gejagt», sagte der Staatsanwalt. Da der Velofahrer am Lenker und am Heck seines Fahrrads eine Kamera installiert hatte, war der Unfallhergang auf Video dokumentiert.
Darauf sei aber kein Hinweis auf ein absichtliches Rammen des Velofahrers ersichtlich. Der Beschuldigte habe den Velofahrer beim Überholmanöver «touchiert», wobei der Velofahrer zu Fall kam, sagte der Verteidiger. Damit könne nicht von einer versuchten Tötung die Rede sein, sondern eher von einer fahrlässigen Körperverletzung. Eine solche Anklage sei aber nicht gestellt worden. «Mein Mandant ist daher freizusprechen», sagte der Verteidiger.
Für die grobe Verletzung der Strassenverkehrsregeln beantragte er eine unbedingte Geldstrafe von 145 Tagessätzen à 100 Franken.
Beschuldigter hatte 1,8 Promille
Die versuchte Tötung war aber nicht das einzige Delikt, für das sich der Beschuldigte am Donnerstag Verantworten musste. Er soll 2024 am Konzert von Travis Scott im Hallenstadion eine am Boden liegende Pyrofackel aufgehoben und in die Menschenmenge geworfen haben. Dadurch wurde ein 16-Jähriger am Kopf getroffen und erlitt Verbrennungen an der Hand. Auch dies ist mit Videoaufnahmen dokumentiert.
«Ich weiss auch nicht, warum ich das gemacht habe», sagte der Beschuldigte vor Gericht und gab zu, dass er die Fackel aufgehoben und geworfen habe. Er sei stark betrunken gewesen. Mittels Atemalkoholkontrolle seien denn auch knapp 1,8 Promille bei ihm festgestellt worden. Er habe aber niemanden verletzen wollen.
Dass jemand verletzt oder sogar getötet wird, habe er aber billigend in Kauf genommen, warf ihm der Staatsanwalt vor. Denn die Pyrofackeln können bis 2000 Grad heiss werden und lassen sich nicht einfach löschen. Es hätte also jemand schwer verletzt werden oder eine Massenpanik ausbrechen können.
Steuerungsfähigkeit war eingeschränkt
Der Verteidiger führte ins Feld, dass nicht sein Mandant die Fackel gezündet habe. Der Mann, der die Fackel mitbrachte und zündete, wurde von der Security festgenommen. In diesem Moment habe er die Fackel fallen lassen und sie blieb praktisch vor den Füssen seines Mandanten liegen.
Durch den starken Alkoholkonsum sei dessen Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen. «Es ist daher absurd, dass er die Fackel wissentlich und willentlich zur Gefährdung von Menschen warf», sagte der Verteidiger. Ausserdem habe der 16-Jährige, nachdem er am Kopf getroffen wurde, das Konzert bis zum Schluss gehört und auch anschliessend keinen Arzt aufgesucht. Die Verletzung könne also nicht so schlimm gewesen sein. Der Anwalt plädierte in diesem Fall auf Freispruch.
Der Staatsanwalt beantragte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 6 Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und versuchter schwerer Körperverletzung. Der Verteidiger forderte statt der Gefängnisstrafe eine unbedingte Geldstrafe von 145 Tagessätzen à 100 Franken.
Das Urteil wird am 28. April um 10 Uhr im Bezirksgericht Zürich eröffnet.