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Staatsanwaltschaft geht auf Todesfall vor Notaufnahme nicht ein

Dieser Notfall war aufgrund der Corona-Pandemie nachts geschlossen. (Archivbild) KEYSTONE/PETER KLAUNZER sda-ats

(Keystone-SDA) Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat am 9. Mai 2023 eine Nichtanhandnahme zu einem Todesfall, der sich im August 2020 ereignete, verfügt. Damals verstarb eine 80-jährige Frau vor der Notaufnahme des Freiburger Spitals (HFR) in Tafers FR.

Wie das HFR am Montag mitteilte, stützte sich die stellvertretende Generalstaatsanwältin bei ihrem Entscheid auf Aussagen von Experten. Gemäss diesen hätte die Frau selbst bei geöffneter Notaufnahme in Tafers nicht gerettet werden können. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft sei nicht endgültig und könne noch angefochten werden.

Die 80-Jährige war von einem Angehörigen im August 2020 in die Notaufnahme des HFR Tafers gebracht worden, wo die Türen der Notaufnahme wie auch die des Standorts Riaz FR wegen der Covid-19-Pandemie nachts geschlossen waren. Die Frau war trotz Wiederbelebungsversuchen des Krankenhauspersonals noch vor Ort gestorben.

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