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Stadt Bern will Gebührenmodell für Sperrgut definitiv einführen

Keystone-SDA

Das Anfang 2025 in der Stadt Bern versuchsweise eingeführte Gebührenmodell für den Abholdienst von Sperrgut soll definitiv eingeführt werden. Die Kundinnen und Kunden zahlen für das Abholen von Grobsperrgut eine Pauschale, eine Gebühr nach Gewicht entfällt.

(Keystone-SDA) Für pauschal 65 Franken, zuzüglich Mehrwertsteuer, können Bürgerinnen und Bürger Grobsperrgut abholen lassen, wie der Gemeinderat in einer Mitteilung vom Donnerstag ausführt. Der zeitliche Aufwand fürs Aufladen ist auf fünf Minuten begrenzt. Dauert das Aufladen länger, wird eine zusätzliche Gebühr pro Minute fällig. Hingegen entfällt eine Gebühr nach Gewicht, wie sie im früheren Modell angewandt wurde.

Unter Sperrgut versteht man brennbare oder nicht brennbare Abfälle, die zu gross und eben sperrig sind für einen Kehrichtsack oder ein normales Kehrichtauto, zum Beispiel ausrangierte Möbel, Kühlschränke, Lampen oder Matratzen.

Eine Pauschale habe den Vorteil, dass Kundinnen und Kunden genau wüssten, welche Gebühr anfalle, schreibt der Gemeinderat. Dazu komme, dass Kehrichtwagen keine teuren Aufbauwagen mehr brauchten. Seit der Einführung des neuen Versuchsmodells seien wesentlich mehr Abholaufträge verbucht worden.

Der Gemeinderat hat die entsprechende Teilrevision des Abfallreglements zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Im Rahmen der Teilrevision soll auch eine bisher per Verordnung geregelte Übergangslösung für Kunden konkretisiert werden, die nicht unter das Entsorgungsmonopol der Stadt Bern fallen. Dazu gehören etwa Grossunternehmen.

Wer unter das Abfallmonopol fällt, etwa Privathaushalte oder kleinere und mittlere Unternehmen, muss seine Siedlungsabfälle zwingen über die städtische Abfuhr entsorgen lassen und dafür die entsprechenden Gebühren entrichten.

Grossunternehmen oder sehr spezifische Betriebe mit Sonderabfällen hingegen sind frei in der Wahl des Entsorgungsdienstleisters. Ihr Abfall gilt in diesem Sinn auch nicht mehr als «Siedlungsabfall». Als Grossunternehmen gelten Firmen mit mehr als 250 Vollzeitstellen schweizweit.

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