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Ständerat will die Verwahrung jugendlicher Straftäter ermöglichen

Der Ständerat will über die Verwahrung von jugendlichen Gewalttätern und -täterinnen diskutieren. Er hat entschieden, auf die Vorlage dazu einzutreten. (Archivbild) KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA BELLA sda-ats

(Keystone-SDA) Jugendliche Straftäterinnen und Straftäter sollen verwahrt werden können, wenn sie Dritte gefährden. Der Ständerat will über Anpassungen im Jugendstrafrecht debattieren. Gegen den Willen seiner vorberatenden Kommission ist er auf die Vorlage eingetreten.

Der Ständerat entschied dies am Montag mit 22 zu 17 Stimmen und bei einer Enthaltung und gegen den Willen einer knappen Mehrheit seiner Rechtskommission (RK-S). Die Schweiz verfüge bereits über ein sehr gut funktionierendes Jugendstrafrecht, hatte diese den Antrag auf Nichteintreten begründet.

Der Bundesrat hatte die Vorlage im Auftrag des Parlaments erstellt. 2016 hatte dieses eine Motion von Andrea Caroni (FDP/AR) angenommen. Caroni forderte, dass junge Straftäterinnen und -täter, die wegen der Altersgrenze aus dem Vollzug entlassen werden müssten, dort bleiben können müssten, wenn die Sicherheit Dritter es erfordere.

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