Stahl Gerlafingen kann Strom über die Grundversorgung beziehen
(Keystone-SDA) Grosse Stromkunden können von den derzeit günstigeren Preisen in der Grundversorgung profitieren. Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts gestützt, wonach die Stahl Gerlafingen AG im Kanton Solothurn ihren Strom über die Grundversorgung beziehen kann.
Konkret wies das Bundesgericht eine Beschwerde des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ab. Das UVEK hatte den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes umstossen wollen, wonach Strom-Grosskunden frei zwischen günstiger Grundversorgung und freiem Strommarkt wählen können.
Das Bundesgericht hält in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest, es entspreche nicht dem Sinn des Stromversorgungsgesetzes, etliche Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von über 100 Megawattstunden von vornherein vom Wahlrecht auszuschliessen.
Die Ausführungsbestimmungen des Bundes zum Gesetz äussern sich gemäss Bundesgericht nicht ausdrücklich dazu, ob Grosskunden, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes 2008 über einen individuellen Liefervertrag verfügten, noch ein Wahlrecht zwischen Grundversorgung und freiem Netzzugang haben oder nicht.
Freie Wahl
Firmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 100 Megawattstunden pro Jahr dürfen die benötigte Energie auf dem freien Markt beziehen. Verzichten sie auf diesen freien Zugang zum Strommarkt, bleiben sie in der tarifregulierten Grundversorgung. Ab 2014 ist dann nur noch der Bezug über den freien Markt vorgesehen.
Mit dem Urteil des Bundesgerichts kann die Stahl Gerlafingen wie alle Privat- und Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100’000 Kilowattstunden von den zurzeit günstigeren Tarifen der Grundversorgung profitieren. Diese Tarife müssen sich an den Gestehungskosten der Elektrizitätsunternehmen orientieren.
Stahlwerk wehrt sich
Die Stahl Gerlafingen hatte in einem Verfahren mit dem Solothurner Stromlieferanten AEK Energie AG im August 2008 bei der Schweizerischen Elektrizitätskommission (ElCom) den Antrag gestellt, den Strom über die Grundversorgung zu beziehen. Die ElCom lehnte den Antrag ab. Danach zog die Stahl Gerlafingen den ElCom-Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht. Dieses hiess die Beschwerde im August 2010 gut.