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Startschuss für das Basler OECD-Standortpaket Mitte August

Keystone-SDA

Das Basler Standortpaket als Reaktion auf die OECD-Mindestbesteuerung für Grossunternehmen tritt nach den Sommerferien in Kraft. Die Basler Regierung hat die entsprechende Verordnung verabschiedet. Erste Fördergelder sollen im Frühling 2026 ausbezahlt werden.

(Keystone-SDA) Die Gesetzesvorlage mit der Definition der Fördergebiete Innovation, Gesellschaft und Umwelt hatte die Basler Stimmbevölkerung bei der Referendumsabstimmung am 18. Mai mit einem Ja-Stimmenanteil von 63 Prozent abgesegnet. Die Verordnung soll nun die Details regeln, wie Wirtschafts- und Sozialdirektor Kaspar Sutter (SP) am Freitag an einer Medienkonferenz bekanntgab.

Ziel sei es gewesen, für die Unternehmen und den Kanton mit transparenten Richtlinien OECD- und EU-Beihilfsrechts-konform Rechtssicherheit zu schaffen, so Sutter. Einzelfallentscheide seien ausgeschlossen.

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Der Förderbereich Innovation steht gemäss Verordnung allen forschungs- und entwicklungsintensiven Unternehmen offen. Dabei werden Personalaufwendungen nicht auf das baselstädtische Kantonsgebiet eingeschränkt, sondern in einem reduzierten Ausmass auch solche in der übrigen Nordwestschweiz berücksichtigt, sofern die Firmen ein Standbein im Stadtkanton haben.

Kleine Unternehmen profitieren am stärksten

Die Fördersätze seien stark degressiv angelegt, so Sutter weiter. Konkret heisst dies, dass Startups und KMU mit Aufwendungen unter 5 Millionen Franken mit Förderungen von 25 Prozent am stärksten profitieren werden. Dieser Prozentsatz senkt sich stufenweise bis auf einen Wert von 5 Prozent für Firmen, deren massgeblichen Aufwendungen den Wert von 50 Millionen Franken übersteigen.

Dasselbe Prinzip soll für Abschreibungen auf Anlagen gelten. Bei der Förderung klinischer Studien in der Schweiz wurde ein Satz von 10 Prozent festgelegt.

Konkrete Grundlage des Standortpakets sind zwei Fonds. 80 Prozent der Gelder sind für Personalaufwendungen für Forschung und Innovation bestimmt. Weitere 20 Prozent werden unter anderem in die Abgeltung erhöhter Elternzeiten und in Massnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen bei Unternehmen fliessen.

Die Höhe der Fonds habe die Regierung noch nicht festgelegt, sagte Sutter. Das Gesetz sieht hier eine Spannweite von 150 bis 500 Millionen Franken vor, je nachdem wie viele zusätzliche Steuereinnahmen der Kanton generieren kann.

Eng bemessene Startphase

Gesuche um Fördergelder sollen bereits ab Mitte August eingereicht werden können. Den Unternehmen bleibt hierfür aber nur sechs Wochen, also bis Ende September Zeit.

Erste Auszahlungen würden nach der Prüfung der Gesuche durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit voraussichtlich im Frühling 2026 erfolgen. Um Gesetz und Verordnung vollziehen zu können, würden maximal 9,5 Stellen im Vollzeitäquivalent geschaffen.

Das Standortpaket des Kantons war eine Reaktion auf die OECD-Steuerreform, welche das Schweizer Stimmvolk vor zwei Jahren absegnet hat. Internationale Konzerne mit einem Umsatz von 750 Millionen und mehr Euro müssen mindestens 15 Prozent Steuern auf ihren Gewinn bezahlen. Basel-Stadt muss deshalb die gegenwärtig tiefe Gewinnsteuer von 13 Prozent mit Ergänzungssteuern erhöhen.

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