E-Voting-Debakel in Basel: Peinliche Panne oder ernstes Problem?
Beim E-Voting im Kanton Basel-Stadt kam es zu einer Panne: 2048 elektronisch eingegangene Stimmen konnten nicht gezählt werden. Alle Schlüssel zur elektronischen Urne versagten. Wie gravierend ist dieser Vorfall?
Im Kanton Basel-Stadt können die rund 10’300 im Stimmregister eingetragenen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer elektronisch abstimmen. Doch für die Abstimmungen vom 8. März blieben ihre Stimmen den Stimmenzählenden unzugänglich – wie auch derjenige von 30 Stimmberechtigten mit Behinderungen, die ebenfalls so teilnehmen konnten. Sie trafen zwar in der elektronischen Urne ein. Die Staatskanzlei Basel konnte diese jedoch mit dem vorgesehenen Entschlüsselungs-Code nicht öffnen.
Wie die Behörde am Samstagabend mitteilteExterner Link, sind alle Versuche gescheitert, die Urne zu öffnen. «Man verwendet drei USB-Sticks, auf allen ist der richtige Code, aber keiner funktioniert», erklärt der Basler Regierungssprecher Marco Greiner gegenüber Swissinfo. Es seien Personen am Werk gewesen, bei denen es schon unzählige Male funktioniert habe. «Aber jetzt funktioniert es nicht mehr. Es ist wirklich sehr seltsam», so Greiner.
Ärger in der Diaspora
Die Basler Behörde betont, dass der Fehler nicht im E-Voting-System der Schweizerischen Post liege, sondern einzig am Basler Zugang dazu. Der Vorfall hat dennoch Gewicht. Bereits am Freitag nach der ersten Mitteilung aus BaselExterner Link, fühlte sich auch die Schweizer Bundeskanzlei zu einer InformationExterner Link veranlasst. Auch sie betonte: «Das E-Voting-System und insbesondere die verschlüsselten Stimmen sind davon unberührt.»
Für Auslandschweizer:innen aus Basel ist der Frust gross. Die E-Voting-Ambition der Schweiz war bisher getrieben vom Problem, dass Stimmen aus dem Ausland nicht rechtzeitig oder gar nicht in die Schweizer Urnen gelangten. E-Voting sollte dafür die Lösung bieten. Dass nun ausgerechnet damit wieder dasselbe Problem auftaucht, irritiert.
So berichtet 20 MinutenExterner Link über eine Auslandschweizerin, die sich unmittelbar nach der Information aus Basel um alternative Abstimmungsmöglichkeit bemühte. Doch der Kanton habe ihr mitgeteilt, dass dies nicht mehr gehe. «Sie verwehren einem das Recht auf Ersatzunterlagen. Der Volkswille wird missachtet» – so habe sich die Auslandschweizerin beim Kanton beschwert, berichtet das Portal.
Dem stimmt die Bundeskanzlei zu: Die politischen Rechte der Stimmbürgerinnen und -bürger, deren Stimmen nicht gezählt werden können, würden verletzt, sagte ein Sprecher der Bundeskanzlei der NZZExterner Link.
Ein anderer betroffener Auslandschweizer fragt auf «X»Externer Link: «Was passiert, wenn Ja und Nein Tausend Stimmen auseinanderliegen?»
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Keine Auswirkungen auf Resultate
Für die meisten Abstimmenden zählt jede Stimme. Doch eine Verfälschung des Resultats befürchteten die Behörden nicht: Die am Freitag gezählten 1800 elektronisch abgegebenen Stimmen machten zu diesem Zeitpunkt 3,4% der Stimmbeteiligung aus.
Der Kanton lässt noch eine Möglichkeit offen. Die Staatskanzlei von Basel Stadt schrieb am Sonntag in einer PressemitteilungExterner Link: «Es ist vorläufig und bis zur Erwahrung des Ergebnisses durch den Bundesrat noch möglich, im Falle einer Lösung des Problems die Stimmen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund wird die Frist von 13 Tagen nach dem Abstimmungssonntag ausgereizt und mit der Publikation des Ergebnisses im Kantonsblatt bis zum letztmöglichen Termin, dem 21. März 2026, zugewartet.»
Dennoch sorgte das Debakel bereits am Sonntag für eine Wiederbelebung der Grundsatzdebatte um das E-Voting. Grünen-Nationalrat Balthasar Glättli sagte der NZZ am Sonntag: «Wenn es bei einer der vier Abstimmungen extrem knapp würde, müsste diese wiederholt werden.» Damit die Bevölkerung ein Resultat akzeptiere, müsse alles einwandfrei ablaufen.
SVP-Nationalrat Franz Grüter, der schon lange gegen E-Voting ankämpft, fordert, dass die Bundeskanzlei das Projekt beerdige. Es gehe um das Vertrauen in die Demokratie, auch kleinere Pannen würden dieses beschädigen.
Aktuell werden in vier Kantonen Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt – mit limitiertem Elektorat. Nebst Basel sind Thurgau, Graubünden und St. Gallen an Bord. Es ist der zweite Versuch, in der Schweiz ein E-Voting System zu etablieren. Er läuft seit 2023. Ein erster Versuch war 2019 gescheitert, nachdem am betreffenden System gravierende Sicherheitsmängel entdeckt wurden.
Für die Auslandschweizer-Organisation gehört eine breitere Einführung von E-Voting in der Schweiz zu den politischen Prioritäten. Sie kämpft schon seit Jahren für eine bessere Partizipation der Schweizer Diaspora.
Gelöst wird die Sache auch beim jetzigen System nicht, selbst wenn es funktioniert. Denn E-Voting kürzt für die Auslandschweizer:innen bisher nur den Weg ihrer Stimmabgabe ab. Der Versand der Berechtigungscodes und der Abstimmungsunterlagen aus der Schweiz an die Auslandbürger erfolgt noch immer auf dem Postweg – oft viel zu spät.
Editiert von Samuel Jaberg
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