Heute in der Schweiz
Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland
Händchen halten verboten! Enkel hüten verboten! Impfen obligatorisch? Das Notstands-Regime schränkt unsere Freiheiten erheblich ein.
Solidarische Grüsse aus Bern
Egal wie nahe man sich in den eigenen vier Wänden kommt, im öffentlichen Raum muss zwischen allen Personen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Das gilt sogar für Paare und Familien.
Ausgenommen sind lediglich Situationen, in denen der Abstand offensichtlich unzweckmässig ist, zum Beispiel, wenn Eltern ihr Kleinkind an der Hand halten oder jemand eine gehbehinderte Person stützt.
Aber wer sich mit seiner oder seinem Liebsten händchenhaltend im öffentlichen Raum aufhält, macht sich strafbar. Diese bittere Erfahrung musste ein Paar in Zürich machen, das im gleichen Haushalt lebt. Es hielt sich nicht an eine entsprechende Covid-19-Verordnung.
- Die GeschichteExterner Link und einen KommentarExterner Link dazu finden Sie in der NZZ.
- Bussen wurden auch für grenzüberschreitende Besuche erteilt. Jetzt gibt es Kritik von Rechtsexperten, berichten MedienExterner Link der Tamedia-Gruppe.
- Happige Bussen drohen in einigen Kantonen auch, wenn Eltern ihre Kinder nicht zur Schule schicken. Die Basler ZeitungExterner Link hat dazu recherchiert.
Zwei Monate lang haben die meisten Grosseltern ihre Enkelkinder hierzulande nicht mehr zu Gesicht bekommen, geschweige denn in die Arme nehmen dürfen. Seit zwei Wochen ist Kuscheln wieder erlaubt, aber hüten nicht.
Diese Weisungen des Covid-19-Regimes sorgten sogar im Ausland für Aufsehen. Und im Inland fragen sich ratlose Familien, wie sich diese im Alltag umsetzen lassen.
In der Schweiz betreuen viele Grosseltern ihre Enkelkinder, oft sogar an mehreren Tagen im Monat. Das entlastet nicht nur die erwerbstätigen Eltern, sondern auch die Gesellschaft. Der jährliche Wert unbezahlter Kinderbetreuung durch Grosseltern wird auf rund acht Milliarden Franken geschätzt.
- Meine Kolleginnen Sibilla Bondolfi und Tomoko Muth haben sich bei Grosseltern kundig gemacht, und sie wollten wissen, ob der Staat auch in anderen Ländern Grosseltern und Enkelkinder auf Distanz hält.
- Was der Soziologe François Höpflinger zum Kontaktverbot sagt, finden Sie im swissinfo.ch-Interview.
- Jetzt hat Nonna wieder Zeit für sich selbst, titelte die Schweizer Illustrierte.Externer Link
Mehr
«Mein Körper gehört mir!» Das ist der Titel eines Lehrbuchs für Primarschüler. Es geht um die physische Integrität. Gilt sie auch in Bezug aufs Impfen? Die Debatte über eine Impfpflicht ist in Gang, Monate vor dem Corona-Impfstoff.
Darf niemand meinem Körper gegen meinen Willen etwas anhaben? Oder muss ich meine physische Integrität im Interesse der Allgemeinheit ein Stück weit preisgeben?
Im Epidemiengesetz steht: «Der Bundesrat kann Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären.»
Bei dem Thema gingen die Emotionen schon hoch, als das Corona-Virus noch unbekannt war. Und jetzt erst recht. Notorische Impfgegner bringen sich in Bern unter Missachtung der Distanzregel in Stellung.
- Der Bundesrat könnte eine Corona-Impfpflicht beschliessen, mutmasst die NZZExterner Link.
- Hunderte demonstrieren in der Schweiz gegen Corona-Verbote, berichtet der Blick.chExterner Link
- Wer die Eltern entscheiden lasse, ob sie ihre Kinder impfen, riskiere Menschenleben, schreibt die ZeitExterner Link.
- Auch Würdenträger der katholischen Kirche warnten vor Impfzwang. Hier geht es zum BerichtExterner Link auf Epochtimes.
- Comedian Stefan Büsser wird von Verschwörungstheoretikern beschimpft wie noch nie, berichtet der Tages-AnzeigerExterner Link. (Paywall)
Und nach all den Verboten zum Schluss noch etwas zu einem Recht – das es (noch) nicht gibt: ein bedingungsloses Grundeinkommen. Erst vier Jahre ist es her, dass drei von vier Stimmenden nichts davon wissen wollten. Trotzdem ist das Thema wieder da.
In der Schweiz fordern die Jungen Grünen mit einer Petition den Bundesrat auf, in der Corona-Krise «ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen». Und in Deutschland fordern der Gründer der Drogeriemarktkette dm und ein Steuerexperte ein «garantiertes Grundeinkommen».
Auch Daniel Häni, der Basler Unternehmer und Mitinitiator des Volksbegehrens von 2016, ist mehr denn je davon überzeugt. Und er denkt darüber nach, ob die Zeit für eine neue Initiative gekommen sei.
Das bedingungslose Grundeinkommen führe nicht zu Müssiggang, sondern fördere die Selbstbestimmung und den Gestaltungswillen, sagt er. «Wer nicht muss, der kann!«
Im Unterschied zu 2016 will er nun zusätzlich eine
Debatte über einen neuen Steuergrundsatz in der Verfassung anzetteln. Wenn es nach Häni ginge, würde künftig nicht mehr die Leistung, sondern der Konsum besteuert – auch im Interesse der Umwelt.
- Hier geht es zum swissinfo.ch-Interview mit dem umtriebigen Basler Unternehmer.
- «Je unsicherer die Arbeitnehmer, desto mehr Stimmen für Grundeinkommen», kommentiert die HandelszeitungExterner Link.
- Ernüchternd ist das Fazit der finnischen Experiments mit dem Grundeinkommen laut dem SRF-KorrespondentenExterner Link.
- «Nach der Abstimmung ist vor der Abstimmung», titeln Häni &Co auf der Website «GrundeinkommenExterner Link«.
- Das Porträt einer «Greta des Grundeinkommens» finden Sie in der Süddeutschen ZeitungExterner Link.
Mehr
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards