Teilerfolg für den SC Bern gegen die IIFH
(Keystone-SDA) Champions League – Der SC Bern erringt vor dem Sportschiedsgericht in Lausanne einen bedeutenden Teilerfolg im Verfahren gegen den internationalen Eishockeyverband IIHF.
Der «Court of Arbitration of Sports» (CAS) entschied, dass der SC Bern wegen der Absage der Eishockey-Champions-League durch die IIHF vor drei Jahren durchaus klageberechtigt ist. Die IIHF vertritt weiter die Auffassung, dass der SCB als Nichtvertragspartei gar nicht klageberechtigt sei. Der internationale Verband zieht das Verfahren ans Bundesgericht weiter.
Verkehrte Welt also im Eishockey: Derweil alle Sportarten ihre Mitglieder (Klubs, Verbände) anhalten, nicht vor ein ziviles Gericht zu ziehen (Beispiel: UEFA und Fall Sion), akzeptiert die IIHF als olympischer Sportverband, geführt von Dr. René Fasel, der auch im Exekutivrat des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) sitzt, den Entscheid des CAS nicht und bemüht nun das Bundesgericht. Gemäss den Vertretern des SC Bern hatte René Fasel einst versprochen, den Entscheid des CAS zu akzeptieren. Dass sich die IIHF aber bis zum letzten wehrt, ist verständlich. Wenn der SC Bern Schadenersatz zugesprochen bekommt, werden viele weitere europäische Klubs ebenfalls klagen. Es drohen Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe.
Der Streit begann vor Jahren mit der Forderung des SC Bern nach einer Entschädigung in der Höhe von 100’000 Euro für den Ausfall der Champions Hockey League (CHL). Zuvor hatte die IIHF nach nur einem Jahr (und einem Sieg der ZSC Lions) den Wettbewerb eingestellt, weil ihr die Investoren davonliefen. Die IIHF hatte es verpasst, für die versprochenen Sponsorengelder für drei Austragungen der CHL Bankgarantien einzufordern.