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Transfrau macht nach Messerangriff in Zürich Notwehr geltend

(Keystone-SDA) Eine als Prostituierte tätige Transfrau hat im März 2023 auf einen Freier eingestochen: Während die Staatsanwältin am Donnerstag vor dem Zürcher Bezirksgericht eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert hat, hat die 20-Jährige einen Freispruch verlangt.

Die Staatsanwältin hatte die Transfrau wegen versuchter schwerer Körperverletzung angeklagt. Der Freier sei nach Chat-Nachrichten davon ausgegangen, dass er in einem Zürcher Appartement eine Frau treffen werde. Als er dann beim Treffen die bereits übergebenen 100 Franken zurückforderte, habe die Beschuldigte unvermittelt auf die Oberschenkel des Mannes eingestochen.

Die 20-jährige Transfrau schilderte eine andere Version: Der Mann habe gewusst, was ihn erwarte. Doch sei er wegen ihres nach siebenjähriger Hormon-Einnahme verkleinerten Penis unzufrieden gewesen. Er habe sie gewürgt und an den Haaren gezogen, da habe sie sich nur verteidigt. Es habe eine Notwehrsituation bestanden.

Das Bezirksgericht Zürich dürfte das Urteil am späten Donnerstagnachmittag eröffnen.

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