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«Tribune de Genève» und Kanton Genf müssen Urteil publizieren

(Keystone-SDA) Genf – Hannibal Gaddafi hat von einem Genfer Gericht Recht bekommen: Die Zeitung «Tribune de Genève» hätte die Polizeifotos des Sohns des libyschen Staatschefs nicht publizieren dürfen, befand der Richter. Er sieht auch eine Mitverantwortung des Kantons an der Publikation.
Laut dem erstinstanzlichen Urteil sei die Persönlichkeit Gaddafis durch die Publikation der Polizeifotos durch die «Tribune de Genève» verletzt worden, sagte Marc Hassberger, Anwalt der Genfer Tageszeitung.
Laut Hassberger sei der Richter zum Schluss gekommen, die Zeitung habe mit der Publikation die verschiedenen Interessen falsch gewichtet.
Der Richter verurteilte die Zeitung deshalb dazu, das Urteil zu publizieren – sowohl in ihrer Printausgabe wie auch auf der Internetseite. Das Urteil publizieren muss auch der Kanton Genf. Drei Viertel der dadurch entstehenden Kosten gehen zulasten des Kantons, erklärte Hassberger. Der Rest müsse die Zeitung übernehmen.
Abgelehnt hat das Gericht hingegen die Forderungen eines Schmerzensgeldes von 100’000 Franken für Hannibal Gaddafi. Die Publikation des Urteils sieht der Richter als ausreichende Entschädigung für das erlittene Unrecht an. Das Urteil kann weitergezogen werden.
Während der Kanton Genf seine Mitverantwortung an der Affäre immer anerkannt hatte, sah die Genfer Zeitung die Publikation der Fotos als gerechtfertigt an.
Hannibal Gaddafi hatte sowohl den Kanton Genf als auch die «Tribune de Genève» und einen Journalisten der Zeitung verklagt. Die Klage gegen den Journalisten wurde später zurückgezogen. Auslöser für die Klagen waren die von der Genfer Tageszeitung publizierten Polizeifotos Hannibal Gaddafis.
Als Folge der Verhaftung des Sohns Muammar al-Gaddafis kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Libyen und der Schweiz. Zudem waren die zwei Schweizer Geschäftsleute Max Göldi und Rachid Hamdani in Libyen festgesetzt worden.
Während Hamdani nach langem Hin und Her mittlerweile in die Schweiz zurückkehren konnte, muss Max Göldi eine viermonatige Haftstrafe in einem libyschen Gefängnis verbüssen.

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