UBI beanstandet Beiträge zu Impfung und Erbschaftssteuer
SRF-Beiträge zu Corona-Impfung und Erbschaftssteuer haben gegen journalistische Grundsätze verstossen. Zu diesem Schluss kam die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, von der die entsprechenden Beschwerden gutgeheissen worden sind.
(Keystone-SDA) Eine Radiosendung des Schweizer Fernsehens SRF anlässlich des fünfjährigen Jubiläums der ersten Corona-Impfung in der Schweiz sei ohne kritische Einordnung des Impfstoffs nicht sachgerecht gewesen, teilte die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) am Freitag mit.
Das Gespräch mit einer SRF-Wissenschaftsjournalistin habe ein einseitig positives Bild des mRNA-Impfstoffs vermittelt. Kritik, Nebenwirkungen und offene Forschungsfragen seien in der Sendung nicht zur Sprache gebracht worden.
Ebenfalls gegen die Programmregeln verstiess die Wiederholung einer Sendung zur Erbschaftssteuer. Darin hätten sich die Moderatorin und der Moderator einseitig für die Steuer positioniert. Mehr noch als den Inhalt kritisierte die UBI den Zeitpunkt der Ausstrahlung – diese erfolgte drei Wochen vor der eidgenössischen Abstimmung. Da die Redaktion den Fehler aber bereits eingeräumt hatte, ergriff die UBI keine Massnahmen.
Auch eine Radiosendung des Westschweizer Radio und Fernsehens RTS, in der über die Masern- und Covid-Impfung informiert wurde, hat der UBI zufolge gegen das Sachgerechtigkeitsangebot verstossen. Hingegen als rechtskonform zurückgewiesen wurden Beschwerden wegen zwei Beiträgen von Radio SRF, in denen der ehemalige Impf-Chef Christoph Berger zu Wort kam, sowie vier Beiträge zum Nahost-Krieg.