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UBS-AFFÄRE/FINMA zieht Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter

Bern (awp/sda) – Das Bundesgericht muss entscheiden, ob die Auslieferung von rund 300 UBS-Kundendaten an die US-Behörden durch die Finanzmarktaufsicht (FINMA) rechtswidrig war. Die FINMA zieht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter, wie sie am Donnerstag mitteilte.
Damit nutze die FINMA auch die Gelegenheit, dass das Bundesgericht den rechtlichen Handlungsspielraum der Aufsichtsbehörde in Krisensituation nach geltendem Recht als letzte Instanz beurteile.
Sie rechtfertig ihren Entschied damit, dass sie auch für den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte verantwortlich sei. Gemäss dem erstinstanzlichen Gerichtsentscheid hätte die FINMA die Daten nicht herausgeben dürfen.
Sie habe ihren Entscheid auf das Bankengesetz gestützt, erklärte die FINMA. Das Bundesverwaltungsgericht erachtete dies aber nicht als ausreichende gesetzliche Grundlage. Eine auf Notstandsrecht gestützte Anordnung hätte der Bundesrat erlassen müssen.
mk

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