
UBS-Steueraffäre/Staatsanwaltschaft verzichtet auf Strafverfahren
Zürich (awp/sda) – Die Steueraffäre in den USA hat für die verantwortlichen Manager bei der Grossbank UBS vorerst keinen strafrechtlichen Folgen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte hat keinen Anfangsverdacht festgestellt.
Ohne neue Erkenntnisse werde die Staatsanwaltschaft auf eine Strafuntersuchung verzichten. Der Fall wird aber noch nicht ad acta gelegt: Sie verfolge aber die Entwicklungen weiterhin «ergebnisoffen» und werde bei Abschluss des Monitorings erneut informieren, teilte die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich am Dienstag mit.
Das aus der Schweiz heraus betriebene Geschäft der UBS mit US-Privatkunden (Cross-Border Private Banking) habe zwar Verletzungen von amerikanischem Aufsichtsrecht und gewissen vertraglichen Absprachen mit den amerikanischen Steuerbehörden (QIA-Pflichten) beinhaltet. Diese seien nach Schweizer Recht aber nicht strafbar.
Die Staatsanwaltschaft prüfte zudem, ob allenfalls ein Anfangsverdacht für ungetreue Geschäftsbesorgung besteht. Denn die Bank sei durch ihr Geschäftsmodell erhebliche Risiken eingegangen und habe sich zu einer namhaften Zahlung an den amerikanischen Staat verpflichten müssen.
Dieses Geschäftsgebaren wäre jedoch nach der schweizerischen Rechtsprechung nur dann strafbar, wenn Kadermitarbeitende in höheren Leitungsfunktionen im Voraus erkannte Risiken eingegangen wären, «welche ein umsichtiger Geschäftsmann in derselben Situation niemals eingehen würde», erläutert die Staatsanwaltschaft. Hinweise auf einen solchen Sachverhalt fehlten.
Bereits im April hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass eine allfällige Gehilfenschaft zu Steuerbetrug oder Urkundenfälschung zum ausschliesslichen Nachteil des US-Fiskus nach Schweizer Recht nicht strafbar sei.
ra