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Untätiger Briefkasten im Sinne des GwG

Ein Briefkasten im Sinne des GwG. ZVG

Nationalratspräsident Peter Hess (CVP/ZG) hat bei seiner Tätigkeit für fünf Briefkastenfirmen das Geldwäschereigesetz nicht verletzt. Zu diesem Schluss kommt die Kontrollstelle des Bundes. Hess reagierte erfreut über den Entscheid.

Die Geldwäscherei-Kontrollstelle (KST) befasste sich mit fünf Offshore-Firmen, die von Hess vertreten wurden, von denen er sich inzwischen aber getrennt hat.

Ein Fall (Rodway Finance) konnte abgeschlossen werden, vier sind noch pendent. Mit Strafen habe der Zuger Wirschaftsanwalt aber in keinem Fall zu rechnen, sagte der interimistische Leiter der KST, Armand Meyer, am Freitag (10.08.) im Berner Bundeshaus.

Die in Panama domizilierte Firma Rodway Finance war in der Schweiz nicht selbstständig im Sinne des Geldwäscherei-Gesetztes tätig, wie das Schweizer Finanzministerium (EFD) am Freitag (10.08.) vor den Medien bekanntgab.

Im Fall Rodway Finance sei die KST nach eingehender Prüfung der Dokumentationen und fünfstündiger persönlicher Befragung von Hess zum Schluss gekommen, dass die Firma weder unterstellungs-pflichtig sei noch Tätigkeiten ausübe, die nach Schweizer Recht unzulässig seien, sagte Armand Meyer. Es habe auch keine Hinweise auf Geldwäscherei gegeben.

Die Steueroptimierungs-Gründe

Für eine Unterstellung unter das GwG ist entscheidend, ob eine Firma in der Schweiz als Finanz-Intermediärin tätig ist. Ihre Handlungen können aber nur erfasst werden, wenn sie hier eine Zwangsniederlassung betreibt. Dies sei bei der Rodway Finance, die vom Ausland aus als Anlageberaterin für eine Schweizer Gesellschaft tätig war, nicht der Fall.

Eine Zweigniederlassung liege auch dann nicht vor, wenn die Gesellschaft einen Schweizer Finanzintermediär (Hess) mit der Ausführung von einzelnen Geschäften in der Schweiz beauftrage.

Als Bevollmächtigter ohne “Organstellung” sorgte Hess dafür, dass einem Berater vierteljährlich Honorare von Rodway Finance – seiner eigenen Firma – überwiesen wurden. Es habe sich um einen jährlichen Betrag von 100’000 Franken gehandelt. Dies sei wahrscheinlich “aus Steueroptimierungs-Gründen» erfolgt, wurde erklärt.

Peter Hess befriedigt.

Nationalratspräsident Peter Hess hat den Entscheid der Geldwäscherei-Kontrollstelle mit Befriedigung zur Kenntnis genommen. “Ich fühle mich mit diesem Entscheid in meiner beruflichen und politischen Integrität bestätigt und werde mich weiterhin nach bestem Wissen und mit vollem Engagement für die Erfüllung meiner Aufgaben als Nationalrats-Präsident einsetzen”, schreibt er.

swissinfo und Agenturen

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