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Verstoss gegen Religionsfreiheit in der Türkei

(Keystone-SDA) Strassburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen Verstosses gegen die Religionsfreiheit verurteilt. Die Strassburger Richter gaben 127 Mitgliedern einer muslimischen Sekte Recht, die in der Türkei strafrechtlich verfolgt wurden.
Die Kläger waren 1997 zu Geldstrafen verurteilt worden, weil sie mit langen Gewändern und Turbanen durch die Hauptstadt Ankara gezogen waren. Der Gerichtshof für Menschenrechte rügte die Verurteilung als unverhältnismässig.
Die Männer hätten ihre Gewänder auf der Strasse getragen – einem für jedermann zugänglichen Ort. Das Verbot des Tragens religiöser Symbole in öffentlichen Einrichtungen sei somit in diesem Fall nicht anwendbar gewesen.
Zudem hätten die Männer mit ihrer Kundgebung weder die öffentliche Ordnung bedroht, noch Druck auf Passanten ausgeübt, um sie für ihre Gruppe zu gewinnen. Die Strassburger Richter sprachen jedem der 127 Kläger einen symbolischen Schadensersatz von zehn Euro zu.

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