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Vorbestrafter Mann auf Spielplatz scheitert vor Berner Obergericht

Keystone-SDA

Ein wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen vorbestrafter Mann ist vor dem Obergericht des Kantons Bern mehrheitlich abgeblitzt. Im Sommer 2025 hielt er sich auf einem Spielplatz auf. Passanten, die ihn aufgrund von Medienberichten kannten, filmten ihn und riefen die Polizei, welche ein 48-stündiges Spielplatzverbot gegen ihn verhängte.

(Keystone-SDA) Der Mann fühlte sich ungerecht behandelt und zeigte die Passanten sowie die Polizei wegen Ehrverletzung und Amtsmissbrauchs an. Die Staatsanwaltschaft wollte die Ermittlungen nicht aufnehmen. Sie machte geltend, es lägen keine Straftaten vor.

Das Obergericht folgte der Staatsanwaltschaft in den Hauptpunkten, wie aus dem im Internet publizierten Urteil hervorgeht. Die Sorge der Passanten war demnach wegen der Vorgeschichte des Mannes verständlich, die Anrufe bei der Polizei erlaubt und die Wegweisung rechtmässig. Ob das Filmen ohne Einverständnis eine Persönlichkeitsverletzung darstelle, sei ein Fall für das Zivilrecht.

Das Gericht gab dem Beschwerdeführer nur in einem Punkt Recht. Die Staatsanwaltschaft muss sich mit der Frage befassen, ob sich Polizisten vor Ort ehrverletzend geäussert haben. In welcher Berner Gemeinde in der Region Berner Jura-Seeland sich der Fall abspielte, geht aus dem Urteil nicht hervor.

Der Entscheid des Berner Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Der Beschwerdeführer hatte vorgebracht, dass er seine Strafen vollständig abgesessen habe und das Gutachten ihm eine geringe Wahrscheinlichkeit für eine Verschlimmerung seines Verhaltens bescheinigen würde.

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