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“Die Schweizer Justiz handelt in Putins Interesse – und niemand weiss, warum”

Putin
Der russische Präsident Vladimir Putin. Sputnik Via Afp / Mikhail Klimentyev

Der russische Oppositionelle Alexei Nawalny sowie ein US-Senator kritisieren, die Schweizer Justiz sei mit Russland verbandelt. Was ist dran an diesem Vorwurf? Wir haben Andreas Gross gefragt, der als Sonderberichterstatter für den Europarat die Causa Magnitski untersucht hat.

Der Wirtschaftsprüfer Sergei Magnitski starb 2009 unter ungeklärten Umständen in einem Moskauer Gefängnis. Er hatte einen mutmasslichen Betrug durch russische Steuerbeamte in der Höhe von 230 Millionen Dollar aufgedeckt.

Andreas Gross
Andreas Gross ist ein Schweizer Politikwissenschafter und Spezialist der Direkten Demokratie, und war von 1991 bis 2015 für die Sozialdemokratische Partei (SP) im Nationalrat. 1995 bis 2016 war er einer der parlamentarischen Vertreter der Schweiz im Europarat und acht Jahre lang Fraktionspräsident der Sozialdemokraten. Als Sonderberichterstatter verfasste er 2013 für den Europarat den Magnitski-Bericht und war von 2008 bis 2014 zuständig für das Monitoring Russlands. Dukas/christian Lanz

Ein Teil der veruntreuten Gelder im Fall Magnitski landete auf Schweizer Konten. 2011 eröffnete die Schweizer Bundesanwaltschaft ein Verfahren wegen Geldwäscherei gegen Unbekannt. Doch nun will die Bundesanwaltschaft das Verfahren einstellen und den grössten Teil der Gelder freigeben.

In einem BriefExterner Link an US-Aussenminister Mike Pompeo beschwerte sich US-Senator Roger Wicker 2020 über die geplante Verfahrenseinstellung der Schweiz. Da das Schweizer Justizsystem anfällig für Druckversuche aus Russland sei, sollen die USA ihre Justizkooperation mit der Schweiz überdenken.

Schweizer Politikerinnen und Politiker befürchten nach der Einstellung des Magnitski-Falls einen Reputationsschaden für die Schweizer Justiz. Mehrere Nationalräte und Nationalrätinnen verschiedener Parteien (SozialdemokratenExterner LinkGrüneExterner Link und SVPExterner Link) bitten den Bundesrat in Vorstössen um Aufklärung. 

swissinfo.ch: Was ist dran am Vorwurf, die Schweizer Justiz helfe Russland dabei, Oppositionelle mundtot zu machen?

Andreas Gross: Das ist zu pointiert. Die einfachere Frage ist doch eigentlich dramatisch genug, sie lautet: Weshalb ist die schweizerische Justiz den russischen Oligarchen und ihren kriminellen Helfershelfern gegenüber so kooperativ und schaut ihnen so wenig auf die Finger?

Ihre Antwort?

Ich kenne sie nicht: Ich kann auch nur werweissen.

“Es gibt keine stichhaltige Begründung für die Einstellung des Magnitski-Verfahrens.”

Ist die Schweizer Justiz nur naiv oder sind handfestere Interessen im Spiel?

Naiv ist die Schweizer Justiz ganz sicher nicht. Sie ist vielleicht schlecht organisiert, vielleicht auch betriebsblind. Ich habe den Eindruck, sie kann sich einfach nicht vorstellen, wie schlimm und pervers es um die russische Justiz steht. In Russland ist ein Teil des Justizapparates identisch mit den Kriminellen. Die Steuerbeamten selbst stehlen dem Staat Steuern. Das ist etwas, was wohl jenseits der Vorstellungskraft vieler Schweizer Bürger und Bundesbeamten liegt.

Sie haben als Sonderberichterstatter für den Europarat einen Bericht über den Fall Magnitski verfasst. Sind Sie enttäuscht, dass die Schweizer Bundesanwaltschaft das Verfahren einstellt?

Mehr als enttäuscht, perplex, empört! Es gibt keine stichhaltige Begründung dafür.

Noch schlimmer ist die Erfahrung, dass sich kaum jemand daran stört. Die wenigen Parlamentarier, die nachhaken, werden abgespeist mit nichtssagenden Antworten. Der Bundesrat scheint das Gebaren zu dulden.

Umso empörter ist man im Ausland: Ein US-Senator will sogar die Justizkooperation mit der Schweiz beenden…

…ja, und vor allem den gut informierten, umfassenden und sehr kritischen Artikel im “The EconomistExterner Link” und seine möglichen Folgen sollte man im Bundeshaus nicht unterschätzen! Westliche Länder fragen sich zu Recht, ob sie mit der Schweiz noch zusammenarbeiten können oder ob das Risiko besteht, dass Infos zu schnell und zu einfach an die Russen rausgehen. Das müsste den Bundesrat doch interessieren.

Grab
Das Grab von Sergei Magnitski in Moskau. Keystone

Was ist Ihrer Meinung nach das wahre Motiv der Bundesanwaltschaft für die Einstellung des Verfahrens?

Primär wohl Betriebsblindheit. Sie kann nicht erkennen, wie schlimm die Zustände in Moskau sind und dass die russischen Kollegen identisch sind mit den Kriminellen und man somit nicht mit ihnen zusammenarbeiten kann wie mit britischen oder österreichischen Kollegen.

Zum Zweiten: Der Chef der Bundesanwaltschaft hat alle Russlandfragen einem sogenannten Experten delegiert, der sich als alter Russland-Fan erwiesen hat, und sich deren Positionen zu eigen machte. Dem ging es nie um das Recht und die Gerechtigkeit, sondern immer nur um Russland und die Interessen der russischen Obrigkeit.

Viktor K., Russland-Spezialist der Bundeskriminalpolizei, musste sich 2019 und 2020 vor Bundesstrafgericht verantworten. Er hatte sich von russischen Behörden auf Jagdausflüge einladen lassen. Brisant: Er war für die Bundesanwaltschaft im Fall der Magnitsky-Gelder tätig. Der Beitrag von SRF, Echo der Zeit, 05.06.2019:

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Das hat auch der russische Oppositionelle Alexei Nawalny kritisiert. Konkret warf er dem früheren Schweizer Bundesanwalt, Michael Lauber, sowie Bundespolizisten direkte Kontakte zur russischen Justiz vor. Dass man gemeinsam auf Bärenjagd und Bootsausflüge ging, habe die Ermittlungen behindert. Was ist dran an diesen Vorwürfen?

Es ist sehr viel dran. Direkte Kontakte sind freilich nicht das Problem. Die Behörden müssen zusammenarbeiten und das geht nur mittels direkter Kontakte. Das Problem war, dass sich dieser Schweizer Experte der Bundesanwaltschaft völlig mit seinen russischen Kollegen identifiziert hat. Er hat sich bei ihnen sogar Argumente geholt, um meinen Bericht über den Magnitski-Fall zu diskreditieren. Das hätte ich mir nie träumen lassen!

Männer auf einem Boot
Posieren auf einer Jacht auf dem Baikalsee im Jahr 2014: Russlandberater Viktor K. (mit Balken), Schweizer Staatsanwalt des Bundes Patrick Lamon (links neben ihm), der damalige Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber (kniend) und der russische Generalstaatsanwalt-Stellvertreter Saak Karapetjan. ch media

Noch schlimmer ist, dass dies von Herrn Lauber einfach akzeptiert wurde. Lauber musste sich bisher dazu auch nie erklären oder auch nur Stellung dazu nehmen. Die Magnitksi-Affäre wurde verdrängt durch den Fifa-Skandal, der zu Laubers Rücktritt führte. Dabei ist dieser nicht etwa skandalöser, er ist bloss der Öffentlichkeit einfacher zu erklären. Der Magnitski-Fall ist einiges komplizierter.

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Insofern ist Nawalny noch zurückhaltend in seiner Beurteilung, er könnte die schweizerische Justiz eigentlich noch viel schärfer kritisieren.

Der Kreml beruft sich immer wieder auf Dokumente aus der Schweiz, um die eigene Position zu stützen. Das ist also kein Zufall?

Die Schweiz liefert ständig die von Moskau gewünschten Dokumente, umgekehrt gilt dies aber kaum. Russland hat die Schweiz über tausend Mal um Unterstützung gebeten und hat Dokumente bekommen, währenddem die russische Justiz nur etwa in elf Prozent der Gesuche der Schweiz entsprechende Dokumente geliefert hat.

“Die schweizerische Öffentlichkeit ist sich nicht bewusst, wie viele schmutzige Milliarden aus der ehemaligen Sowjetunion von Schweizer Banken mit viel Gewinn verwaltet werden.”

Die Behörden müssen zusammenarbeiten; doch die Schweizer Justiz macht sich die Unrechtmässigkeit der Russen zu eigen, das ist unser Problem. In Russlands Angelegenheiten handelte die Bundesanwaltschaft in Putins Interesse, das ist der Skandal.

Aber warum? Ist die Bundesanwaltschaft unfähig, übt jemand Druck aus oder hat man Angst um die Gelder der russischen Oligarchen?

Unfähig ist die Schweizer Justiz sicher nicht. Angst muss sie auch keine haben. Doch enormen Druck gibt es ganz sicher, vor allem von Seiten der Schweizer Banken, des Versicherungs- und Handelskapitals. Die schweizerische Öffentlichkeit ist sich nicht bewusst, wie viele schmutzige Milliarden aus dem Bereich der ehemaligen Sowjetunion von Schweizer Banken mit viel Gewinn verwaltet werden.

Zudem besitzen die inkriminierten russischen Oligarchen und ihre kriminellen Helfershelfer an den sonnigen Ufern des Genfer- und des Zürichsee enorm viele hübsche Villen und Ländereien. Da gibt es sicher Druck und sanftere Versuchungen, über verbrecherische Vorgänge hinweg zu sehen oder vor deren Komplexität zu kapitulieren.

Aber ob das als Erklärung dafür reicht, dass höchste Schweizer Behörden Straftaten nicht nachgehen, Verbrecher laufen lassen und ihnen das gestohlene Geld sogar zurückgeben…? Mir reicht dies als Erklärung noch nicht. Deshalb ist Ihre erste Frage nach dem Warum die Hunderttausenddollar-Frage, die mich auch täglich umtreibt und die ich noch nicht beantworten kann.

“Die Bundesanwaltschaft (BA) führt als Ermittlungs- und Anklagebehörde des Bundes ihre Straf- und Rechtshilfeverfahren ausschliesslich auf der Basis der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen – insbesondere basierend auf dem Grundsatz der Unschuldsvermutung, der Berücksichtigung des Beschleunigungsgebots und basierend auf dem Untersuchungsgrundsatz, wonach die Strafbehörden belastende und entlastende Umstände mit gleicher Sorgfalt abzuklären haben. Somit werden Verfahren weder mit einem politischen Fokus noch basierend auf suggerierten ‘zu engen’ Verbindungen zwischen involvierten Personen und/oder Staatsanwaltschaften der Schweiz und anderer Länder geführt.

Als Strafverfolgungsbehörde des Bundes bearbeitet die BA zunehmend komplexere und umfangreichere Verfahren in einem global vernetzten Umfeld. Diese Rahmenbedingungen erfordern von der BA eine effiziente Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene, dabei ist der Bereich der Rechtshilfe von zunehmender Bedeutung. Beim Vollzug von Rechtshilfeersuchen hat die BA die internationalen Abkommen der Schweiz zu berücksichtigen. Dazu gehört einerseits das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen, welches sowohl von der Schweiz wie auch von Russland ratifiziert worden ist, und andererseits die europäische Menschenrechtskonvention. Die BA verweigert überdies die Rechtshilfe, wenn die Schweizerische Gesetzgebung dies gebietet; etwa wenn das zugrunde liegende Verfahren durchgeführt wird, um eine Person wegen ihrer politischen Anschauungen, wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder aus Gründen der Rasse, Religion oder Volkszugehörigkeit zu verfolgen oder zu bestrafen. Sowohl die Gewährung wie auch die Verweigerung von Rechtshilfe können mittels Beschwerde beim Bundesstrafgericht und beim Bundesgericht angefochten werden.   

Der Bundesanwaltschaft werden Rechtshilfeersuchen aus Russland jeweils vom Bundesamt für Justiz (BJ) als zuständige Behörde für internationale Rechtshilfe in Strafsachen zum Vollzug delegiert. Je nach Land müssen die Rechtshilfeersuchen über das BJ oder direkt an die zuständige Behörde übermittelt werden. Rechtshilfeersuchen aus Russland laufen immer über das BJ, welches prüft, ob diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Entspricht das Gesuch den Anforderungen, leitet das BJ das Ersuchen an die zuständige Behörde zum Vollzug weiter, gegebenenfalls auch an die Bundesanwaltschaft (BA).”

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