Italienische Arbeitnehmende, die früher in der Schweiz mit Asbest gearbeitet haben, können sich bei Verdacht auf eine asbestbedingte Erkrankung auch heute noch medizinisch untersuchen lassen. Die Suva versucht nun, mögliche Betroffene zu informieren.
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Bis Ende der Achtzigerjahre wurde Asbest weit verbreitet eingesetzt. In der Schweiz wurde er 1990 verboten. Asbestfasern können unheilbare Krankheiten auslösen, die oft erst 20, 30, 40 oder mehr Jahre nach der Exposition ausbrechen.
Aus diesem Grund nehmen die asbestbedingten Todesfälle immer noch zu. Arbeitsbedingte Asbesterkrankungen gelten in der Schweiz als Berufskrankheit.
Um die früher von Asbest betroffenen Arbeitnehmenden zu informiern. haben die Suva, die staatliche italienische Unfallversicherung INAIL und Verbände der italienischen Ärztinnen und Ärzte im Sommer 2009 eine Vereinbarung unterzeichnet.
Betroffene mit einer in der Schweiz anerkannten asbestbedingten Berufskrankheit haben Anspruch auf Leistungen der Suva.
Der Asbest-Prozess gegen den Schweizer Stephan Schmidheiny hätte heute in Turin weitergeführt werden sollen, wurde aber vertagt. Die nächsten Anhörungen finden am 8. Februar statt.
Schmidheiny ist angeklagt, durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen in mehreren italienischen Eternit-Fabriken den Asbest-Tod von mehr als 2000 Arbeitern und Anwohnern verursacht zu haben.
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