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Neuer EU-Bericht stellt Forderungen an die Schweiz

Das Verhältnis Schweiz-EU ist kompliziert – und umstritten. Nun hat das EU-Parlament als einer der wichtigen Akteure in diesem Verhältnis einen Pflock eingeschlagen.

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Zuständig für den Bericht zur Schweiz ist der österreichische Europaabgeordnete Lukas Mandl, Mitglied der Europäischen Volkspartei. Mandl ist grundsätzlich der Schweiz wohlgesonnen. Umso interessanter sind diejenigen Passagen, die die Schweiz auffordern, etwas zu tun oder Klartext sprechen. Zum Beispiel rund um den Ukraine-Krieg.

Eine Reihe von Forderungen an die Schweiz

Hier ermuntert der aussenpolitische Ausschuss des EU-Parlaments die Schweiz, die militärische Zusammenarbeit mit der EU zu vertiefen. Oder er fordert die Schweiz auf, Gesetzesanpassungen vorzunehmen, um russische Gelder zu konfiszieren. Und mit Bedauern nimmt der Ausschuss zur Kenntnis, dass die Schweiz die Weitergabe von Waffen an die Ukraine verhindert.

Mandl sagt dazu, “alle Länder, in denen Munition produziert wird, [sind] eingeladen, kreativ zu werden darin, wie man diese legitime und nötige Landesverteidigung auch wieder im Sinne der von Europa vertretenen Werte unterstützen kann.”

Stichwort horizontaler Zugang

Ein zweites, für die Schweiz wichtiges Thema sind die institutionellen Fragen. Hier fällt im Bericht ein Ausdruck auf. Es ist von einem “horizontalen Zugang” die Rede. Das heisst konkret: Wenn die Schweiz anstelle eines Rahmenabkommens ein Paket mit verschiedenen Abkommen will, soll das möglich sein.

Aber am Schluss sollen in jedem Abkommen die gleichen institutionellen Regeln gelten. Wer Zugang zum EU-Binnenmarkt wolle, müsse sich vor allem auf etwas einlassen, betont Lukas Mandl. “Das muss im Einklang stehen damit, dass man selbstverständlich auch den Europäischen Gerichtshof, der den Binnenmarkt überhaupt erst möglich macht, anerkennt. Das ist Teil des horizontalen Zugangs.”

Verfall von Verhandlungsmandat bedingt schnelles Handeln

Ohne Europäischen Gerichtshof gehe also nichts. Schliesslich fällt im Bericht noch ein dritter Punkt auf. Das neue Verhandlungsmandat der EU soll nämlich nach fünf Jahren verfallen.

“Das ist eine Aufforderung an alle exekutiven Ebenen, in einem guten zeitlichen Rahmen zu verhandeln und zu Ergebnissen zu kommen. Und ich glaube, es ist auch durch die Geschichte gerechtfertigt, das so zu sehen. Die Rahmenvertragshandlungen, die dann letztlich gescheitert sind, haben rund sieben Jahre in Anspruch genommen und das war ganz offensichtlich zu lang.”

Das Plenum des EU-Parlaments dürfte den vorliegenden Bericht im Herbst absegnen.

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