Asylgesuche: Über Härtefälle nicht schematisch entscheiden
Über die Zumutbarkeit der Wegweisung von abgewiesenen Asylbewerbern kann in Härtefällen nicht schematisch, sondern nur im Einzelfall entschieden werden. Dies hält die Asylrekurs-Kommission (ARK) in einem Grundsatzurteil zum Kriterium der schweren persönlichen Notlage fest.
In dem am Donnerstag (10.05.) von der ARK veröffentlichten Urteil geht es um eine schwere persönliche Notlage, konkret um eine kroatische Familie, die die Schweiz nach über fünf Jahren verlassen muss. In ihrem Rekurs gegen den Wegweisungs-Entscheid des Bundesamts für Flüchtlinge (BFF) machte sie eine schwerwiegende persönliche Notlage geltend. Zu prüfen war, ob eine Rückkehr ins Heimatland eine solche Notlage darstellt.
Einzelne Kriterien können ausschlaggebend sein
Die Frage kann laut ARK nicht nach schematischen Kriterien, sondern nur im Einzelfall beurteilt werden. Zu berücksichtigen sind dabei einerseits die Aufenthaltsdauer, die familiären Verhältnisse sowie die berufliche, soziale und kulturelle Integration, andererseits die Verhältnisse im Heimatland des Asylbewerbers.
Laut ARK sind diese Kriterien nicht als abschliessende, sondern als beispielhafte Aufzählung zu verstehen. Für das Bestehen einer schwerwiegenden persönlichen Notlage genüge bereits das Zutreffen einzelner Kriterien.
Wegweisung gestützt
Im konkret zu beurteilenden Fall der kroatischen Familie serbischer Herkunft mit zwei in der Schweiz geborenen Kindern verneinte die ARK das Vorliegen einer Notlage und stützte den vorinstanzlichen Wegweisungs-Entscheid des BFF. Die aus Angst vor kroatischen Repressalien geflüchteten Eltern lebten zwar seit über fünf Jahren in der Schweiz und seien beruflich weitgehend integriert. Die Familie habe aber keine Verwandten in der Schweiz, und die Kinder seien noch nicht schulpflichtig.
Da die Kinder noch stark an die Eltern gebunden seien, habe eine Rückkehr nach Kroatien keine Entwurzelung zur Folge. Eine schwerwiegende persönliche Notlage liegt deshalb nach ARK nicht vor. Auch eine Gefährdung von kroatischer Seite bestehe für die Familie nach ihrer Rückkehr nicht. Seit dem Regierungswechsel von Anfang 2000 habe sich die politische Lage in Kroatien deutlich verbessert.
swissinfo und Agenturen
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