Erdbebensicher bauen
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) will nur noch erdbebensichere, öffentliche Bauwerke genehmigen oder subventionieren. Auch viele neuere Bauten genügen der seit 1989 bestehenden Schutznorm nicht.
1989 wurde die SIA-Norm 160 «Einwirkungen auf Tragwerke» für die Erdbebensicherung von Bauwerken erlassen, wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in einer Mitteilung vom Freitag (02.06.) festhält. Zwar seien über 90 Prozent der Bauwerke vor 1990 erstellt worden. Doch selbst viele der in den letzten zehn Jahren realisierten Bauten hielten diese Norm nicht ein.
Um Abhilfe zu schaffen, hat UVEK-Chef Leuenberger nun sein Departement angewiesen, nur noch öffentliche Bauwerke zu genehmigen, bei deren Projektierung die einschlägigen Vorschriften konsequent eingehalten werden. Mit dieser Vorsorge auf Stufe Bund wolle man auch den Kantonen mit gutem Beispiel vorangehen, sagte Andreas Götz, Vizedirektor des Bundesamtes für Wasser und Geologie (BWG) auf Anfrage.
Wieviele der neueren, aber auch älteren öffentlichen Anlagen einem schweren Erdbebenfall möglicherweise nicht standhalten würden, ist laut Götz nicht zu beziffern. Eine Umfrage auf Stufe Bund habe zugleich ergeben, dass die Bauten noch regelmässig kontrolliert würden. In einer nächsten Phase sollen nun auch die bestehenden Anlagen weiter überprüft werden, allem voran jene, die im Ereignisfall lebensnotwendig seien.
Götz wies darauf hin, dass die Erdbeben- und Hochwasservorsorge in der Kompetenz der Kantone liegt. Und zwar für Schulhäuser, Spitäler und Privatbauten, während Bauten wie Stauwerke oder Atomanlagen vom Bund bewilligt werden müssten. Die Sensibilisierung für Naturereignisse sei in den meisten Kantonen noch gering. Eine Ausnahme bilde sicher das Wallis, wo alle wichtigen Gebäude überprüft worden seien.
Ansonsten sei die SIA-Norm 160 zwar überall bekannt, allerdings erst in zwei Kantonen für verbindlich erklärt worden. Als besonders erdbebengefährdet gelten neben dem Wallis die Innerschweiz, das Engadin, das St. Galler Rheintal und die Region Basel.
Laut UVEK werden in der Schweiz Hochwasser, Lawinen und Erdrutsche als die grössten Naturgefahren empfunden. Erdbeben kämen an letzter Stelle, und die Vorsorge sei deshalb bisher vernachlässigt worden. Erdbeben seien wiederum eher selten. Und seit dem Beben von 1946 im Wallis habe keines mehr die Magnitute 5 der Richter-Skala erreicht.
«Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass sich das Basler Beben von 1356 wiederholt», sagte Götz. Im Basler Fall entstünden allein Gebäudeschäden von 40 bis 50 Milliarden Franken. Zusammen mit dem Folgeschäden verdopple bis verdreifache sich die Schadenhöhe. Das 46-er Beben im Wallis wäre auf zwei beziehungsweise vier Milliarden Franken zu veranschlagen.
Die versicherten Gebäudewerte belaufen sich in der Schweiz auf 1’800 Milliarden Franken, wobei das Erdbebenrisiko nicht versicherbar ist. Götz erinnerte, dass allein die Unwetter zwischen 1972 und 1999 Schäden von sieben Milliarden Franken angerichtet hätten.
swissinfo und Agenturen

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