Gentech-Gesetz: Bewilligung nach strengen Kriterien
Die Schweiz soll sich die Chancen der Gentechnologie nicht verbauen, mit einer strengen Bewilligungspflicht aber die Gefahren minimieren. Der Ständerat ist am Mittwoch beim Gentechnikgesetz (GTG) klar auf diesen Pfad eingeschwenkt.
Am Mittwoch-Vormittag (13.06.) beschloss die Kleine Parlamentskammer, ein eigenständiges Gentechnikgesetz zu schaffen. Diskussionslos passierte der Katalog strenger Kriterien, nach denen der Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bewilligt werden kann. Die dabei zu beachtende «Würde der Kreatur» wurde ein Stück weit konkretisiert.
Weiter verankerte der Ständerat im GTG die Pflicht zur Kennzeichnung von GVO. Der Bundesrat soll festlegen, bis zu welchem Schwellenwert unbeabsichtigte Verunreinigungen mit GVO deklarationsfrei sind.
Als Hauptstreitpunkte verbleiben die Haftungsregelung und das von der Kommissions-Minderheit beantragte Teilmoratorium: Erst am Donnerstag wird die kleine Kammer einen Antrag behandeln, der für gentechnisch veränderte Organismen in der Landwirtschaft ein bis mindestens 2008 dauerndes Moratorium verlangt. Schon in der allgemeinen Aussprache zeichnete sich aber eine deutliche Ablehnung dieses Vorschlages ab.
swissinfo und Agenturen
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