Keine Geheimcodes in Arbeitszeugnissen
Arbeitszeugnisse sollten wahr, wohlwollend formuliert, klar und vollständig sein. Der Nationalrat hat am Dienstag (19.06.) stillschweigend zwei Parlamentarische Initiativen zur Änderung des Obligationenrechts (OR) Folge gegeben.
Gemäss den Vorstössen von Christoph Eymann (LPS/BS) und Alexander Tschäppät (BE/SP) sollen negative Vorkommnisse, die nicht charakteristisch für das Arbeitsverhältnis sind, nicht in ein Arbeitszeugnis aufgenommen werden dürfen. Ausserdem sind missverständliche, unklare oder zweideutige Formulierungen zu unterlassen. Zeugnisse müssen weiter der Wahrheit entsprechen und dürfen keine wesentlichen Tatsachen verschweigen.
Damit werde der Flexibiliserung der Arbeitswelt und der damit verbundenen Zunahme der Bedeutung von Arbeitszeugnissen Rechnung getragen, sagte Eymann. Die heutige unbefriedigende Praxis mit Verklausulierungen und «Geheimcodes» müsse durch eine Bewertung ersetzt werden, die auch für kleine Unternehmen sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lesbar sei.
Transparenz und Fairness
Tschäppät fügte an, die heutige Regelung im Obligationenrecht sei ein Bestseller unter den Gerichtsurteilen und rechtlichen Abhandlungen. Bildungsschwache verstünden oft nicht, was in bestimmten Formulierungen versteckt sei. Dies schädige sie aber bei Stellenbewerbungen dauerhaft.
Bei den Arbeitszeugnissen gebe es heute ein qualifiziertes Schweigen: Was nicht gesagt sei, bewerteten die Personalchefs als negativ, sagte Tschäpät. Es sei unwürdig, dass nach einer Qualifikation Rat gesucht werden müsse, um den Inhalt überhaupt zu verstehen, erklärte Eymann. Nötig seien Transparenz und Fairness.
swissinfo und Agenturen
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch