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Zürcher Bezirksgericht verurteilt illegalen Botox-Anbieter

Keystone-SDA

Das Zürcher Bezirksgericht hat einen 27-jährigen Pflegefachmann am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Er hatte unzählige Frauen illegal mit Botox und Hyaluron-Fillern behandelt. Dazu kommen Sexualdelikte.

(Keystone-SDA) Statt Schönheitsanwendungen gibt es für den Pflegefachmann bald Gefängnisalltag: Das Bezirksgericht schickt den 27-Jährigen für eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren hinter Gitter. Dazu kommen eine bedingte Geldstrafe und eine Busse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Pfleger kann es noch weiterziehen.

Er habe die Behandlungen über einen langen Zeitraum angeboten und viele Kundinnen behandelt, so die Richterin bei der Urteilseröffnung. Strafmildernd habe sich das Geständnis ausgewirkt. Auch am Donnerstag gab er sofort zu, dass er ohne Bewilligung und ohne ärztlichen Titel Behandlungen durchgeführt hatte.

«Erst im Nachhinein wurde mir klar, was es alles benötigt, um ein solches Geschäft führen zu können», sagte der Pflegefachmann, der heute in einer Privatklinik arbeitet. Da habe er viel gelernt, auch was Hygienekonzepte betrifft. Vorher habe er sich nicht informiert.

Er gestand auch, Instagram-Werbung für seine «Oster Specials» und «Muttertags-Angebote» gemacht zu haben, teilweise mit Vorher-Nachher-Bildern. Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist in der Schweiz jedoch verboten.

Botox und «Vampir-Lifting»

Gemäss Anklage spritzte er während rund zwei Jahren Botox, füllte Wangen und Lippen mit Hyaluron auf und bot den Kundinnen sogenanntes «Vampir-Lifting» an. Dabei wird körpereigenes Blut zentrifugiert und das plättchenreiche Plasma in die Haut gespritzt.

Auch «Fettweg-Spritzen» gehörten zu seinem Angebot. Bei seinen Behandlungen gab er sich als Arzt aus und verwendete teilweise auch abgelaufene Produkte. «Im Streben nach maximalem Profit hat er die Gesundheit der Kundinnen riskiert», sagte die Staatsanwältin. Er habe ihr Vertrauen gezielt ausgenutzt.

Insgesamt machte der Beschuldigte mit rund 200 Behandlungen einen Umsatz von über 100’000 Franken. Den Gewinn beziffert die Staatsanwältin auf rund 40’000 Franken. Dieses Geld muss er nun an den Staat abliefern. So will es das Bezirksgericht.

«Niemanden ernsthaft verletzt»

Der Anwalt des Pflegers betonte, dass der Gewinn sicher viel kleiner gewesen sei als von der Staatsanwaltschaft behauptet. «Und er hat zum Glück niemanden ernsthaft verletzt.»

Zusätzlich zu seinen illegalen Kosmetikbehandlungen wurde der 27-Jährige auch noch wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung einer Bekannten verurteilt. Er ist bis heute der Ansicht, dass alles einvernehmlich gewesen sei.

Zudem konsumierte er Bilder mit kinder- und tierpornographischem Inhalt und leitete sie weiter. «Aus Blödsinn», wie er sagte. Im Nachhinein habe er gemerkt, dass das nicht lustig sei. Diese Sexualdelikte machen den grössten Teil der verhängten Strafe aus.

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