Zürcher Kantonsrat vereinfacht Rückzahlung von Ausbildungsdarlehen
Wer im Kanton Zürich ein Ausbildungsdarlehen zurückzahlen muss, soll künftig nicht mehr automatisch auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft werden. Der Kantonsrat hat am Montag in erster Lesung standardisierte Rückzahlungsraten festgelegt.
(Keystone-SDA) Künftig soll nach Abschluss oder Abbruch der Ausbildung die Prüfung der «wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit» nur noch stattfinden, wenn die rückzahlungspflichtige Person dies verlangt. Konkret erhält diese einen Abzahlungsplan. Wenn dieser nicht ihren finanziellen Möglichkeiten entspricht, kann sie eine Anpassung beantragen.
Keine Zinsen mehr
Die Eintretensdebatte zu diesem Geschäft fand bereits im November vergangenen Jahres statt. Die Detailberatung, welche der Rat vor einer Woche begann und am Montag nun beendete, führte bereits in der Kommissionsberatung über die vorgesehene Verschlankung der Verfahren hinaus. Statt «nur» Vereinfachungen einzuführen, wollte die linke Ratsseite das System gleich umbauen.
So beschloss der Kantonsrat vergangene Woche, dass Personen, die vom Kanton ein Ausbildungsdarlehen beziehen, bei der Rückzahlung künftig keine Zinsen mehr bezahlen müssen – gegen den Willen der Bürgerlichen.
Gleichzeitig entschied der Rat, dass bis zum Alter von 35 Jahren nur noch Stipendien gewährt werden – die Wahlfreiheit soll also wegfallen. Die rückzahlbaren Darlehen sind für ältere Interessierte bis 45 bestimmt. Ab 45 Jahren soll es dann – wie bisher auch – keine Unterstützung mehr geben. Die zweite Lesung mit der Schlussabstimmung findet in einigen Wochen statt.