Zürcher Regierungsrat will Denkmalschutz für Gebäude lockern
Im Kanton Zürich sollen bauliche Anpassungen an geschützten Häusern einfacher werden. Der Zürcher Regierungsrat hat dafür eine Reform des Denkmalschutzgesetzes verabschiedet.
(Keystone-SDA) Künftig sollen geschützte oder inventarisierte Gebäude im Kanton Zürich einfacher umgebaut oder energetisch saniert werden können, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Die Vorlage zur Modernisierung der Denkmalpflege-Gesetzgebung geht nun an den Kantonsrat. Mit der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes reagiert die Regierung auf Vorstösse im Kantonsrat.
Kleinere bauliche Änderungen sollen künftig direkt im normalen Baugesuchsverfahren ohne separaten Schutzentscheid geprüft werden. Zudem verankert das neue Recht, dass Interessen wie die energetische Sanierung, zeitgemässe Nutzungen oder Barrierefreiheit bei der Abwägung ein hohes Gewicht erhalten.
Die Eigentümerrechte werden gestärkt, indem Unterschutzstellungen hauptsächlich über Verträge erfolgen und Besitzer über eine Inventarisierung informiert werden. Gleichzeitig steigen die Hürden für eine Denkmaleinstufung, während die Gemeinden für ihre lokalen Inventare zuständig bleiben.
Die bürgerlichen Parteien SVP, FDP, Die Mitte und EVP, die eine entsprechende Motion eingereicht hatten, zeigten sich in einer gemeinsamen Mitteilung erfreut. Sie sehen in der Vorlage eine überfällige Erleichterung für Sanierungen und eine Stärkung der Eigentümer. Auch der Hauseigentümerverband (HEV) Kanton Zürich begrüsste die Revision.