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Zürcher Stadtpolizist belästigt Kollegin sexuell

Keystone-SDA

Ein Zürcher Stadtpolizist hat eine junge Kollegin sexuell belästigt. Das Verwaltungsgericht stützt nun seine fristlose Entlassung. Der langjährige Mitarbeiter sah sich ungerecht behandelt und forderte eine hohe Entschädigung.

(Keystone-SDA) Die Stadt Zürich musste kein milderes Mittel anwenden, heisst es im am Freitag publizierten Urteil. Der Polizist mit Jahrgang 1966 war schon früher negativ aufgefallen. So habe er mit unüberlegten Äusserungen Mitarbeiter verletzt oder «nicht polizeikonforme», deplatzierte Äusserungen gegenüber einer Kollegin gemacht.

Zur fristlosen Kündigung führte ein Vorfall im Januar 2024. Der Mann soll eine 21-jährige Kollegin an einer Veranstaltung gefragt haben, ob sie «es» für 300 Franken für eine halbe Stunde «machen würde». Diese habe verneint. Er habe nachgefragt, ob sie es denn für 1000 Franken machen würde, heisst es im Urteil. Daraufhin habe der Polizist gesagt, dass andere schon weniger Geld dafür genommen hätten.

Am nächsten Tag soll er laut der Kollegin einen Polizisten aus einem anderen Kanton gefragt haben, ob er sie auch schön fände. Zudem soll er gesagt haben, dass er ihr Geld für Sex angeboten habe. Ob sich dieser Fall so zugetragen habe, könne offen bleiben, schreiben die Richter.

Wie eine Prostituierte behandelt

Den ersten Fall sehen die Richter als gravierend genug an für die fristlose Entlassung. Die junge Kollegin habe ihren Vorgesetzten gesagt, dass das für sie sehr unangenehm gewesen sei. Der Beschwerdeführer habe sie wie eine Prostituierte behandelt und ihre Antwort nicht akzeptiert. «Er hat die Würde der jungen Kollegin verletzt, indem er sie objektifiziert und sich ihr unangebracht sexuell angenähert hat», schreiben die Richter.

Der Polizist verwies vergebens darauf, dass er nicht ausdrücklich Sex mit ihm gemeint habe. Den zweiten Vorfall bestritt er. Von seiner früheren Arbeitgeberin forderte er eine Entschädigung von sieben Jahresgehältern. Das würde in seinem Fall rund 800’000 Franken ausmachen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der entlassene Polizist reichte beim Bundesgericht Beschwerde ein.

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