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Schwulenverband zieht gegen Bischof Huonder den Kürzeren

Der Bischof von Chur, Vitus Huonder, muss sich wegen umstrittener Aussagen über Schwule nicht vor Gericht verantworten. KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT sda-ats

(Keystone-SDA) Der Schwulenverband Pink Cross ist mit einer Klage gegen den Churer Bischof Vitus Huonder definitiv gescheitert. Der Kirchenmann machte sich nicht strafbar mit umstrittenen Äusserungen vor knapp einem Jahr im deutschen Fulda über Ehe, Sexualität und Homosexualität.

Pink Cross teilte am Freitag mit, das Kantonsgericht Graubünden habe eine Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Pink Cross und zwei Privatpersonen hatten den 74-jährigen Churer Diözesanbischof angezeigt.

Huonder soll Ende Juli letzten Jahres vor dem Forum Deutscher Katholiken in Fulda (D) am Kongress “Freude am Glauben” öffentlich zu Verbrechen oder zu Gewalttätigkeit aufgerufen haben.

Der Bischof hatte Textstellen aus dem Alten Testament zitiert, wonach Homosexualität eine Gräueltat sei, die mit dem Tod bestraft werde. In Fulda erhielt der Kirchenmann aus der Schweiz Applaus für seine Rede. In der Schweiz erntete er vor allem Kritik.

Nicht eindringlich genug

Die Bündner Staatsanwaltschaft hatte die Einstellung des Verfahrens letzten Oktober damit begründet, dass Huonders Aussagen nicht die für die Tatbestandserfüllung geforderte Eindringlichkeit und Eindeutigkeit aufgewiesen hätten.

Das Kantonsgericht als Beschwerdeinstanz ist zum gleichen Schluss gekommen. Im Urteil, welches der Nachrichtenagentur sda vorliegt, heisst es, dass sich keine genügenden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten Huonders ergeben hätten.

Urteil rechtskräftig

Laut Bischofssprecher Giuseppe Gracia ist das rechtskräftige Urteil des Kantonsgerichts am bischöflichen Hof keine Überraschung und in der Art erwartet worden. Anders dagegen sieht Pink Cross die Angelegenheit.

Der Schwulenverband schrieb, die aktuelle Rechtslage verunmögliche es Schwulen und Lesben, eine Sachlage wie die Aussagen von Bischof Huonder in einem ordentlichen Gerichtsverfahren bewerten und überprüfen zu lassen. Diese Situation sei unbefriedigend. Pink Cross zog das Urteil zwar nicht ans Bundesgericht weiter, sieht aber eigenen Angaben zufolge “rechtlichen Handlungsbedarf”.

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