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«KI ist eher ein Fluch» für Gerichte im Kanton Basel-Stadt

Keystone-SDA

Die Gerichte des Kantons Basel-Stadt haben am Dienstag ihre Berichte für das Jahr 2025 vorgestellt. Es ging um KI und Digitalisierung in der Justiz. Die Zahlen in den Berichten veranschaulichen eine steigende Belastung.

(Keystone-SDA) Ein Thema war die steigende Nutzung von KI in der Justiz. Während die Gerichte sie nur eingeschränkt nutzten, etwa für juristische Recherchen, finde sie bei den Parteien zunehmenden Anwendung, wie es hiess.

«Zunächst waren es die grossen Anwaltskanzleien», sagte der vorsitzende Präsident des Zivilgerichts Patrick Müller vor den Medien. Bei Fällen mit niedrigen Streitbeträgen sei plötzlich viel mehr geschrieben worden, obwohl sich hier viel Arbeitsaufwand nicht lohne. «Wir müssen uns trotzdem mit allen Argumenten auseinandersetzen», erklärte Müller. Das beschere dem Gericht mehr Arbeit.

Und für juristische Laien kann die KI zur Kostenfalle werden. «Sie verstehen oft gar nicht, was sie da eigentlich einreichen», sagte Müller. Prozessuale Handlungen hätten aber Konsequenzen und würden Kosten verursachen. Die KI würde die Parteien in ihren Ansichten bestärken und gar direkt Klagen anbieten, auch wenn sie aussichtslos seien. Die Nutzer seien aber am Ende für ihre Eingaben verantwortlich.

Parteien seien zwar frei, in welcher Form sie Rechtseingaben machten, fügte Stephan Wullschleger, Präsident am Appellationsgericht und des Gerichtsrats, an. Verbieten könne man KI-Eingaben auch nicht. Sich als Laie auf die KI zu verlassen sei aber gefährlich.

Auch das andere Thema am Dienstag drehte sich um die Justiz im digitalen Zeitalter. So wolle sich Basel-Stadt auch am Projekt «justitia.swiss» beteiligen, einer Plattform für den elektronischen Rechtsverkehr. Der Kanton teste dabei die dezentrale Datenspeicherung. Das heisst die Daten bleiben vor Ort, können aber über «justitia.swiss» abgerufen werden. Das System solle spätestens ab Juli 2032 obligatorisch genutzt werden.

Mehr Fälle beim Strafgericht

Beim Strafgericht ist eine zunehmende Auslastung festzustellen. Es gingen im Jahr 2025 insgesamt 327 Fälle ein, was 33 mehr sind als noch im Vorjahr, wie dem Bericht zu entnehmen ist. Erledigt worden seien 306 (Vorjahr 281) und auf der Pendenzenliste hätten sich Ende des Jahres 146 befunden (Vorjahr 130). Gemäss Grafik gingen 2021 noch 260 Fälle ein und die Zahl steigt seither kontinuierlich.

Die Verurteilungen zu Freiheitsstrafen haben spürbar zugenommen, wie die Gerichte in ihrem Bericht schreiben. Insgesamt seien im Berichtsjahr 235 bedingte, teil- und unbedingte Freiheitsstrafen ausgesprochen worden – im Jahr 2024 seien es noch 206 gewesen.

Die Anzahl der Geldstrafen lag wie schon 2024 (116) mit 119 im 2025 unter jener der verhängten Freiheitsentzüge, wie es heisst. Das dürfte aber auch daran liegen, dass viele Geldstrafen über das Strafbefehlsverfahren durch die Staatsanwaltschaft abgewickelt werden.

Zudem habe das Strafgericht insgesamt 121 obligatorische und 11 nicht obligatorische Landesverweise verhängt. Im Jahr davor seien es deren 96 und sechs gewesen. Die Anzahl der Härtefälle sei mit 29 gleich geblieben, im Gegensatz zu dreimal im 2024 habe das Gericht im Jahr 2025 jedoch in keinem Fall von einem Landesverweis abgesehen.

Pendenzenabbau stagniert

Das Appellationsgericht scheint seine Pendenzenliste trotz konstant hoher Fallzahlen langsam abzuarbeiten. Während im Jahr 2021 noch 845 Fälle eingegangen waren, 821 erledigt wurden und am Ende noch 521 hängig blieben, waren es im Jahr 2025 bei 929 Eingängen und nach 932 Erledigungen nur noch 377 Pendenzen, wie es im Bericht steht. Das ist eine Pendenz mehr als Ende 2024.

Die Statistik zur Anzahl durchgeführter Sitzungshalbtage am Appellationsgericht zeigt einen sprunghaften Anstieg im letzten Jahr. So seien 2025 346 Sitzungshalbtage geleistet worden, plus zwölf kurzfristig angebotene Verhandlungstage. Im Jahr 2024 seien es noch 254 gewesen.

Während die Anzahl bei Verhandlungen der Fünferkammer auf niedrigem Niveau fluktuiert und beim Dreiergericht tendenziell steigt, sprang sie beim Einzelgericht von 77 Sitzungshalbtagen im 2024 auf deren 151 im Berichtsjahr, wie in der Grafik zu sehen ist.

Das liegt an zunehmenden Überprüfungen asylrechtlicher Zwangsmassnahmen, wie Beat Jucker, zuständiger Richter am Appellationsgericht, sagte. Mit den Herkunftsstaaten, vor allem im Maghreb, hätten Fortschritte erzielt werden können und die Kantonspolizei kontrolliere mehr in der Stadt.

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