1.-August-Feuerwerke auf dem Thunersee bewilligt
Die beiden grossen Feuerwerke am Nationalfeiertag auf dem Thunersee können trotz Feuerverbot durchgeführt werden. Das Regierungsstatthalteramt Thun hat diese bewilligt.
(Keystone-SDA) Der Entscheid wurde in Absprache mit den Ufergemeinden und unter Einbezug der Gefahrensituation gefällt, wie aus der Mitteilung des Statthalteramtes vom Freitag hervorgeht. Die Feuerwerke hätten genügend Abstand zum Ufer und würden durch Fachleute gezündet, so die Begründung.
Die traditionellen Grossfeuerwerke auf dem See finden um 21.50 Uhr vor Gunten und um 22.15 Uhr zwischen Oberhofen und Hilterfingen statt. Seebenutzer dürfen sich den Feuerwerksstellen nicht nähern, wie es in der Mitteilung heisst. Die BLS Schifffahrt veranstaltet am Nationalfeiertag jeweils mit ihren Passagierschiffen eine Flottenparade, von wo aus die Feuerwerke auf dem See ebenfalls zu sehen sind.
Im Kanton Bern gilt seit Donnerstag ein Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet. Verboten sind das Zünden von Feuerwerkskörpern und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen. Auch dürfen weder Himmelslaternen steigen gelassen noch Höhenfeuer angezündet werden. Erlaubt sind hingegen Feuerwerke auf Seen, wie die beiden am Thunersee, die von Fachpersonen gezündet und überwacht werden.