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35-Jähriger von Diskriminierung von Juden in Zürich freigesprochen

Keystone-SDA

Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch einen 35-jährigen "Rechtsbürgerlichen" freigesprochen. Er hatte einen Kleber einer deutschen Neonazi-Partei im Zürcher Kreis 3 angebracht. Laut Anklage hätte dieser zum Hass gegen Juden aufgerufen.

(Keystone-SDA) «Ich habe nichts gegen Juden», beteuerte der Schweizer an der Verhandlung vom Mittwoch. Er habe gegen kein Gesetz verstossen. Mit dem Kleber der Partei «Der III. Weg» habe er lediglich einen missliebigen Kleber der linksradikalen Organisation «Revolutionäre Jugend Zürich» verdecken wollen. Den Aufkleber habe er zufällig in der Tasche gehabt.

Politisch stehe er «eher rechts», sei aber nicht rechtsradikal. Zur Partei gab sich der Bauarbeiter ahnungslos. «Ich glaube die sind eher rechts», sagte er.

Ein durchschnittlicher Mensch hätte in dem Kleber keinen Zusammenhang mit Juden als diskriminierte Gruppe erkennen können, sagte die Richterin zur Begründung des Freispruchs. «Der III. Weg» ist eine deutsche Neonazi-Kleinpartei. Auf dem Kleber war das Logo zu sehen sowie ein Lorbeerkranz.

Zufälliger Ort für Kleber

Weiter stand der Schriftzug «Europa erwache» auf dem Kleber. «Das kann man unterschiedlich interpretieren», sagte der Beschuldigte. Europa solle aus dem Schlaftraum erwachen, heisse es für ihn.

Den Kleber brachte der 35-Jährige 2023 an der Stange einer Verkehrstafel an, die an der Ecke Zentralstrasse/Bremgartnerstrasse steht. Um die Ecke befindet sich die Synagoge Agudas Achim in Wiedikon. Ebenfalls reiner Zufall, sagte er. Das sei auf dem Weg zu einer Kollegin passiert. «Ich kenne mich in Zürich nicht aus», erklärte der Mann, er sei nicht dort aufgewachsen.

Vorstrafe von Hockeyspiel

Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei neben zahlreichen Klebern mit «infantilem Inhalt» auch problematische. Das erklärte der Beschuldigte damit, dass solche bei Bestellungen gratis mitgeliefert worden seien.

Der Mann verfügt über zwei Vorstrafen. Diese sind aber nicht einschlägig, haben also nichts mit rechtsradikalem Hintergrund zu tun. Es handelt sich um eine grobe Verkehrsregelverletzung sowie ein Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz und Hinderung einer Amtshandlung. Die letzteren Delikte stehen in Zusammenhang mit einem Eishockeyspiel, wie der 35-Jährige sagte. Das sei natürlich «blöd» gewesen, er sei damals aber wesentlich jünger gewesen. Verurteilt wurde er dafür 2022.

Nicht gegen Juden gerichtet

Sein erbetener Verteidiger nannte den Mann «rechtsbürgerlich», aber nicht rechtsradikal. Er finde etwa, kriminelle Ausländer müssten ausgeschafft werden. Das würden aber viele andere auch denken.

Die Botschaft des Klebers, «Europa erwache», und das Parteisymbol seien nur zum Teil zu lesen gewesen und auch nicht offensichtlich gegen Juden gerichtet.

Sein Mandant habe den zufällig gewählten Kleber zudem nicht bewusst in einem jüdisch geprägten Viertel angebracht. Das sei für Ortsfremde gar nicht erkennbar gewesen. Auch habe er nicht gewusst, dass die Synagoge in der Nähe steht.

Unbedingte Geldstrafe verlangt

Die Staatsanwaltschaft war nicht an der Verhandlung anwesend. So gab es auch keine näheren Erklärungen, wie Juden durch den Kleber diskriminiert worden sein sollen. Sie hatte den Mann ursprünglich mit einem Strafbefehl belegt.

Wegen Aufruf zu Hass oder Diskriminierung sollte er zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 mal 125 Franken verurteilt werden. Er hätte also 7500 Franken bezahlen müssen. Der Schweizer focht diesen nun erfolgreich vor Gericht an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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