574 Berner Unternehmer fordern freiwillige Kirchensteuern
Im Kanton Bern soll die Kirchensteuer für juristische Personen künftig freiwillig sein. Das fordern 574 Unternehmerinnen und Unternehmer, die eine entsprechende Petition unterzeichnet haben.
(Keystone-SDA) Sie machen damit Druck auf den Grossen Rat, der sich in der anstehenden Herbstsession erneut mit dem Thema befasst. Die Petition stammt vom bernischen Handels- und Industrieverein (HIV), Berner KMU und vom kantonalen Kies- und Betonverband KSE. Laut ihrer Mitteilung wurden die Unterschriften am Freitag der Staatskanzlei übergeben.
Was für Privatpersonen gelte, müsse auch für Unternehmen gelten, heisst es im Communiqué. Während natürliche Personen nach einem Kirchenaustritt keine Kirchensteuern mehr zahlen müssten, fehle den juristischen Personen diese Wahlfreiheit. Diese Regelung sei nicht mehr zeitgemäss und eine Belastung für den Wirtschaftsstandort.
Der Grosse Rat wird im September den überarbeiteten Bericht der Regierung zur künftigen Ausgestaltung der Kirchensteuer beraten. Der Regierungsrat stellt darin mehrere Varianten vor. Selber bevorzugt er eine Freigrenze für Gewinne unter 700’000 Franken. Dann müssten 97 Prozent der Unternehmen keine Kirchensteuern mehr bezahlen.
Die vorberatende Kommission des Parlaments brachte vor wenigen Tagen eine weitere Idee ins Spiel. Sie möchte bei der Kirchensteuerpflicht bleiben, aber alle Unternehmen linear entlasten – unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen. Der HIV hat diesen Vorschlag bereits als ungenügend zurückgewiesen.
Gegen Zwang
«Es braucht Wahlfreiheit statt Zwang», sagte HIV-Direktor Henrik Schoop gemäss Communiqué. Wer den Wirtschaftsstandort Bern stärken wolle, müsse Unternehmen die Wahlfreiheit geben, liess sich Lars Guggisberg, Direktor Berner KMU, zitieren. Er wies auch darauf hin, dass die Kirchgemeinden gemäss Bericht der Regierung über solide Finanzkennzahlen verfügen.
Freiwilligkeit bedeute nicht weniger Solidarität, sagte KSE-Präsident Andreas Hegg. «Unterstützung ist stärker, wenn sie aus Überzeugung erfolgt und nicht per Steuerrechnung.»