The Swiss voice in the world since 1935
Top Stories
Schweizer Demokratie
Newsletter
Top Stories
Schweiz verbunden
Podcast

72-Jähriger soll junge Bekannte in Zürich jahrelang gestalkt haben

Keystone-SDA

Ein 72-Jähriger soll eine jüngere Bekannte in Zürich jahrelang gestalkt haben. Zweimal musste er in Haft, auch Kontaktverbote hielten ihn nicht ab. Am Donnerstag steht der Rentner darum vor dem Bezirksgericht Zürich.

(Keystone-SDA) Immer wieder schickte er ihr Briefe, Geschenke, SMS, E-Mails und rief sie an. Sie sperrte Telefonnummern und erstattete Anzeigen. Doch der heute 72-Jährige liess sich nicht davon abbringen, die jüngere Bekannte zu kontaktieren, wie die Anklageschrift auflistet.

Kennengelernt hatte er das frühere Model an einer Party 2008. Nach einer ersten Welle an versuchten Kontaktaufnahmen im Jahr 2010 blieb es bis 2017 offenbar ruhig. Danach intensivierte der Beschuldigte die Versuche wieder. Er tauchte am Arbeitsplatz der Frau auf oder rief sie an.

Auch nachdem ihm die Polizei klarmachte, dass er den Kontakt lassen soll, gab er gemäss Anklageschrift nicht auf. Im Sommer 2023 erging schliesslich ein erstes Kontakt- und Rayonverbot durch die Stadtpolizei. Nachdem dieses abgelaufen war, schrieb der Beschuldigte erneut E-Mails an die Geschädigte.

Freiheitsstrafe gefordert

Nach dem Verhängen des nächsten Kontaktverbots begann der 72-Jährige, dem Partner der Geschädigten zu schreiben. Im Winter 2024 intensivierte er die Mails an die Geschädigte, was ihm einen Tag in Untersuchungshaft einbrachte. Als letzten Versuch kontaktierte der Beschuldigte dann die Familie der Geschäftspartnerin der Frau. Er gaukelte dieser gemäss Anklage vor, dass etwas Schlimmes passiert sei, um an die Telefonnummer der Geschädigten zu kommen.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von neun Monaten. Der 72-Jährige soll sie absitzen, sich jedoch zuerst einer ambulanten Behandlung unterziehen. Das hiesse, der 72-Jährige bliebe solange in Freiheit. Weiter verlangt die Staatsanwaltschaft eine Busse über 1000 Franken.

Das Gericht soll erneut ein Kontakt- und Rayonverbot aussprechen, nun über fünf Jahre. Der Antrag des Verteidigers wird an der Verhandlung bekannt, es gilt die Unschuldsvermutung.

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft