Aargauer Regierung: Keine Sistierung der neuen Eigenmietwerte
Im Kanton Aargau kann die vom Parlament beschlossene Anhebung des Eigenmietwerts nicht rückgängig gemacht werden. Dies hält der Regierungsrat fest. Es besteht gemäss Rechtsgutachten kein rechtlicher Handlungsspielraum. Die höheren Eigenmietwerte gelten seit Anfang 2025.
(Keystone-SDA) Die Anpassungen an der Eigenmietwertbesteuerung könnten weder rückwirkend aufgehoben noch bis zur Abschaffung des Eigenmietwerts sistiert werden, schreibt der Regierungsrat in einem am Freitag veröffentlichten Bericht an den Grossen Rat.
Das Parlament hatte Anfang Jahr ein Postulat der SVP und FDP mit 69 zu 63 Stimmen überwiesen. Die beiden Parteien wollten erreichen, dass mit einer rückwirkenden Gesetzesänderung oder einer Sistierung des Vollzugs die Eigenmietwerte der Liegenschaften im Aargau bis zur endgültigen Abschaffung der Besteuerung unverändert bleiben.
Gegen diese Forderung stimmten SP, Mitte, Grüne, GLP und EVP. Der Regierungsrat sprach sich ebenfalls gegen die Forderung von SVP und FDP aus. Er wies bereits damals darauf hin, dass die Forderung gegen die Verfassung verstosse.
Im Bericht an das Parlament heisst es gestützt auf ein externes Rechtsgutachten: Weder eine rückwirkende Gesetzesänderung noch ein Verzicht auf die Anhebung der Eigenmietwerte bis zu deren definitiver Abschaffung seien rechtlich zulässig.
Alter Zustand widersprach Verfassung
Der Kanton dürfe nicht zu einem Rechtszustand zurückkehren, der gerichtlich als verfassungswidrig beurteilt worden sei. Auch die auf Bundesebene beschlossene Abschaffung des Eigenmietwerts ändere daran nichts. Es bestehe für den Regierungsrat oder die Steuerbehörden kein Ermessen, die geltenden Bestimmungen nicht zu vollziehen, geht aus dem Rechtsgutachten hervor.
Das Verwaltungsgericht hatte die aus dem Jahr 1998 stammenden alten Eigenmietwerte als verfassungswidrig eingestuft. Sie seien zu tief und würden Vorgaben des Bundes widersprechen. Der Mieterverband hatte beim Verwaltungsgericht ein Normenkontrollverfahren angestrengt – und Recht bekommen. Der Steuerwert beträgt mittlerweile 62 Prozent. Im Aargau gibt es 285’000 Liegenschaften.
Steuersenkung gleicht Mehreinnahmen aus
Diese Steuergesetzrevision «Schätzungswesen» trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Sie wird zu Mehreinnahmen führen. Um diese auszugleichen, hiess das Volk im Mai 2025 eine Steuervorlage klar gut. Die Revision trägt die Handschrift der bürgerlichen Mehrheit des Parlaments. Diese bringt tiefere Vermögenssteuern und höhere Pauschalabzüge.
Für die Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer bringt die Neuschätzung unterschiedliche Resultate: Da die Werte nun nicht mehr pauschal, sondern datenbasiert und individuell berechnet werden, verzeichnen laut Bericht 38,3 Prozent der Fälle eine Senkung des Eigenmietwerts, während er bei 60,5 Prozent steigt.
Der Regierungsrat räumt ein, dass die Einführung des neuen Schätzungswesens wegen IT-Pannen holprig verlief. Diese Vorfälle hätten zu einem Vertrauensverlust in der Bevölkerung geführt.
Die Umstände seien besonders gewesen, da die Liegenschaftswerte nach 26 Jahren ohne Anpassung sprunghaft angestiegen seien. Die Regierung betont jedoch, dass die berechneten Schätzungswerte trotz der Adressfehler materiell korrekt seien.
Die Einsprachequote liegt aktuell bei 5,3 Prozent (rund 14’600 Einsprachen). Dies entspreche exakt dem Wert der letzten allgemeinen Neuschätzung im Jahr 1999.