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Aargauer Regierung: keine Toleranz für Diskriminierung bei Polizei

Keystone-SDA

Diskriminierung, Rassismus oder Sexismus werden weder bei der Kantonspolizei Aargau noch in der restlichen Verwaltung toleriert. Dies hat die Regierung in der Beantwortung einer Interpellation festgehalten. Zwei Disziplinarfälle gab es in den letzten zehn Jahren.

(Keystone-SDA) Der Kampf gegen Diskriminierung beginnt laut Regierungsrat bereits bei der Rekrutierung. Durch ein mehrstufiges Auswahlverfahren mit strukturierten Interviews, psychologischen Abklärungen und einer gesetzlich vorgeschriebenen Personensicherheitsprüfung werde die charakterliche Eignung der Aspiranten genau unter die Lupe genommen, geht aus der am Freitag veröffentlichen Beantwortung einer SP-Interpellation hervor.

Dabei würden auch Referenzen früherer Arbeitgeber eingeholt, um Personen mit problematischem Hintergrund frühzeitig zu erkennen. In der Ausbildung und in regelmässigen Weiterbildungen würden Themen wie Rassismus und Sexismus anhand von Praxisbeispielen reflektiert.

Zwei Disziplinarfälle in zehn Jahren

In den letzten zehn Jahren gab es keine Strafverfahren oder Verurteilungen gegen Angehörige der Kantonspolizei wegen rassistischen oder sexistischen Verhaltens. Dennoch kam es zu internen Konsequenzen. In den Jahren 2019 und 2025 wurden insgesamt zwei Vorfälle im Rahmen von Disziplinarverfahren untersucht, wie der Regierungsrat festhält.

In einem Fall kam es demnach zu einer Dienstgrad-Rückstufung und dem Entzug der Führungsfunktion, im zweiten Fall verliess der Mitarbeiter die Kantonspolizei nach Abschluss des Verfahrens. Es gab keine Suspendierungen von Polizeibeamten wegen rassistischen oder sexistischen Verhaltens.

Noch keine Whistleblowing-Stelle

Mitarbeitende, die Fehlverhalten bei Kollegen beobachteten, könnten dies über den Dienstweg, die HR-Stelle oder die Polizeipsychologie melden, heisst es in der Antwort weiter.

Kritisiert wurde in der Interpellation jedoch das Fehlen einer unabhängigen Anlaufstelle. Der Regierungsrat räumt ein, dass eine externe Whistleblowing-Stelle derzeit noch nicht existiert, die Schaffung einer solchen Basis im Rahmen einer Änderung des Personalgesetzes jedoch gegenwärtig geprüft wird.

Sicherheit auch bei den Regionalpolizeien

Auch wenn die Anstellungskompetenz für die Regionalpolizeien bei den Gemeinden liegt, spielt die Kantonspolizei eine zentrale Rolle: Sie führt die Sicherheitsprüfungen im Auftrag der Gemeinden durch und gibt Empfehlungen ab. Die endgültige Entscheidung über eine Anstellung liege jedoch stets bei der jeweiligen Gemeinde als Anstellungsbehörde, hält der Regierungsrat fest.

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