Aargauer Regierung lehnt generelles Kopftuchverbot an Schulen ab
Der Aargauer Regierungsrat hat sich gegen ein pauschales Verbot von Kopftüchern und anderen religiösen Symbolen an den Volksschulen ausgesprochen. Parlamentsmitglieder von FDP, EDU, Mitte-Partei und SVP forderten ein Verbot. Der Regierungsrat will das Thema prüfen.
(Keystone-SDA) Rechtliche Hürden, verfassungsrechtliche Bedenken und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgericht sind der Hauptgrund für die Ablehnung eines generellen Verbots. Dies geht aus der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme des Regierungsrats hervor.
Ein flächendeckendes kantonales Kopftuchverbot für Schülerinnen wäre gemäss bisheriger Praxis mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig, hält der Regierungsrat fest. Es stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit dar.
Das Bundesgericht habe bereits 2015 in einem Leitentscheid klargestellt, dass öffentliche Interessen wie die staatliche Neutralität, die Integrationsfunktion der Schule oder die Gleichstellung von Frau und Mann nicht ausreichten, um ein solches Verbot zu rechtfertigen.
Zudem sieht der Regierungsrat einen potenziellen Konflikt mit dem Diskriminierungsverbot, da sich das geforderte Verbot ausschliesslich gegen Mädchen richten würde. Ein langwieriger Rechtsstreit bis vor das Bundesgericht wäre die Folge, was erhebliche Rechtsunsicherheit und hohe Kosten für den Kanton verursachen würde.
Schutz vor Zwang statt pauschales Verbot
Trotz der rechtlichen Ablehnung anerkennt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme die Einschätzung der Motionäre, dass religiöse Kleidung wie das muslimische Kopftuch ein Ausdruck von Diskriminierung und Unterdrückung sein könne. Auch der Schutz vor religiösem Zwang sei ein hochwertiges öffentliches Interesse.
Wenn der Grosse Rat den Vorstoss als weniger verbindliches Postulat überweist, will der Regierungsrat zusätzliche Empfehlungen, Richtlinien oder Weisungen für die Volksschulen prüfen.
Gegen Verbot auffälliger religiöser Symbole
Der Regierungsrat hat auch eine Motion aus den Reihen von EDU, SVP und FDP abgelehnt, die ein Verbot auffälliger religiöser Symbole für Staatsangestellte verlangt. Er zeigt sich jedoch bereit, das Anliegen als Postulat entgegenzunehmen, um die komplexen rechtlichen Fragen vertieft zu prüfen.
Der Regierungsrat begründet seine Ablehnung der Motion vor allem mit der erheblichen Tragweite des geforderten Verbots. Da die Regelung für alle Mitarbeitenden gelten soll, die staatliche Aufgaben wahrnehmen oder überwiegend öffentlich finanziert werden, wäre ein sehr breites Spektrum an Berufskategorien betroffen, wie aus der Stellungnahme hervorgeht.
Nach Ansicht der Regierung könnte ein solches Verbot einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit darstellen, die in Bundesverfassung geschützt ist. Dieser Schutz umfasse ausdrücklich auch das Tragen religiöser Kleidungsstücke, selbst innerhalb eines Dienstverhältnisses zum Staat.