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Aargauer Regierung will mehr Lehrpersonen mit Ausbildung

Keystone-SDA

Bisher erhielten Lehrpersonen im Aargau ohne Ausbildung fünf Jahre lang fünf Prozent weniger Lohn als solche mit Ausbildung. Danach entfiel der Abzug. Das könnte sich ab 2028 ändern.

(Keystone-SDA) WAS IST GEPLANT?

Der Aargauer Regierungsrat will den Lohn an die Qualifikation knüpfen. Künftig sollen Lehrpersonen ohne anerkanntes Diplom 15 Prozent weniger verdienen als solche mit Diplom.

Diese Änderungen gehört zur Teilrevision des Lohndekrets Lehrpersonen und der Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen. Der Regierungsrat hat die Änderungen in einem Anhörungsbericht vorgestellt.

GIBT ES AUSNAHMEN?

Ja, denn eine Kündigungswelle wegen der geplanten Massnahmen muss laut Anhörungsbericht verhindert werden. Während einer Übergangsfrist von fünf Jahren beziehen alle bisher angestellten Lehrpersonen ohne anerkanntes Diplom ihren Lohn nach altem Recht.

Nach unbenutztem Ablauf der fünfjährigen Nachqualifikationsfrist erfolgt für die Lehrpersonen ohne Qualifikation ein Lohnabzug von 15 Prozent.

Es gibt auch Personal, für die der Abzug künftig unbefristet bei fünf Prozent bleiben soll: Lehrpersonen, die über ein Lehrdiplom für eine andere Stufe verfügen; Lehrpersonen, die über 55 Jahre alt sind; Lehrpersonen, die schon mehr als fünf Jahre in der gleichen Funktion am gleichen Ort unterrichten.

WIE VIELE LEHRPERSONEN WÜRDE DIE ÄNDERUNG BETREFFEN?

Gemäss Bericht habe rund ein Viertel der Lehrpersonen an der Aargauer Volksschule kein Diplom, das die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) anerkannt. Konkret: Vom Lohnabzug wären Stand Januar 2026 rund 2600 Personen im Monats- und Stundenlohn betroffen.

Im Vergleich mit anderen Kantonen – wo die Abzüge deutlich höher seien – arbeiteten im Aargau viele Lehrpersonen ohne Lehrdiplom, heisst es im Bericht weiter. Und die Anzahl steige sogar an: Denn nach der fünfjährigen Frist gebe es keinen Anreiz mehr, die Ausbildung nachzuholen.

WIESO IST DIE ÄNDERUNG GEPLANT?

Ziel sei es, stärkere Anreize zur Nachqualifikation zu schaffen. Der Regierungsrat will damit auch den Stellenwert einer «funktionsgerechten Ausbildung im Aargauer Schulwesen stärken». Denn dieser leiste einen «wichtigen Beitrag zur Sicherung der Bildungsqualität». Gleichzeitig soll eine kurzfristige Verschärfung des bestehenden Lehrermangels vermieden werden.

Denn wegen des Mangels seien die Gemeinden seit 2010 vermehrt dazu gezwungen, Personal einzustellen, das (noch) keine EDK-anerkannte Qualifikation hat. Dazu gehörten etwa PH-Studierende, die bereits unterrichteten. Zusätzlich müssten die Anstellungsbehörden Personen einstellen, die weder an einer pädagogischen Hochschule immatrikuliert seien noch über sonstige formale Qualifikationen für den Lehrberuf verfügten.

Mit der vorliegenden Teilrevision will der Regierungsrat auch Forderungen aus der Politik umsetzen. Denn der Grosse Rat hatte seit Juni 2021 fünf Motionen und zwei Postulate überwiesen, die Massnahmen beim Lohn und der Ausbildung von Lehrpersonen fordern.

WIE SIEHT DAS WEITERE VORGEHEN AUS?

Die öffentliche Anhörung dauert bis zum 9. Oktober. Die Beratung im Grossen Rat ist für Ende 2026 beziehungsweise Anfang 2027 geplant. Die revidierten Bestimmungen sollen per 1. August 2028 in Kraft treten.

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