Aargauer Regierungsrat lehnt neue AKB-Steuerverteilung ab
Die Aargauer Regierung hat die Forderung nach einer neuen Methode zur Verteilung der Steuern der Aargauischen Kantonalbank (AKB) auf die Standortgemeinden zurückgewiesen. Die AKB soll auch künftig Steuern gemäss AHV-Bruttolohnsumme an ihre Filialstandorte bezahlen.
(Keystone-SDA) Eine Umstellung auf eine Betriebsstättenbuchhaltung, wie sie in einem Postulat aus den Reihen der SVP gefordert wurde, ist «nicht sachgerecht», wie der Regierungsrat in einem am Freitag veröffentlichten Bericht schreibt.
Die alternative Steuerausscheidung würde laut Regierungsrat nicht die tatsächlichen Risiko- und Tätigkeitsprofile der Gesamtbank widerspiegeln. Diese würde zu einer Stärkung von rund der Hälfte der Standortgemeinden führen, aber zu einer Schwächung des Steuerertrags für die andere Hälfte der Standortgemeinden.
Die staatseigene AKB beschäftigt rund 1000 Mitarbeitende in 32 Geschäftsstellen im Aargau und in der solothurnischen Region Olten-Gösgen-Gäu. Für das Jahr 2025 weist die AKB im Geschäftsbericht insgesamt 11,6 Millionen Franken Steuern aus. An den Kanton schüttet die Bank 100 Millionen Gewinn aus und bezahlt dem Staat 15,2 Millionen Franken als Abgeltung für Staatsgarantie.
Aarau würde weniger Geld erhalten
Nach neuer Berechnungsmethode würden 13 von insgesamt 29 Standortgemeinden Steuereinnahmen verlieren – «teilweise massiv», heisst es im Dokument. Eine Gemeinde könnte sogar auf einen Steuerertrag von praktisch null Franken fallen. So würde etwa die Stadt Aarau, AKB-Hauptsitz, rund einen Vierteil weniger Steuern der Bank erhalten.
Als weitere Optionen prüfte der Regierung auch eine vollständige Steuerbefreiung der AKB für die Gemeinden oder ein Modell nach Zürcher Vorbild, bei dem Dividenden nach Einwohnerzahl verteilt werden. Beide Varianten seien verworfen worden, hält der Regierungsrat fest.
Die Steuerbefreiung führe zu Steuerausfällen, während das Zürcher Modell die Regionen nicht im Verhältnis ihrer wirtschaftlichen Bedeutung fördere, da alle Gemeinden im Kanton partizipierten, erläutert der Regierungsrat.
Gemessen an der Kantonsbevölkerung von 740’000 Einwohnenden erhielte eine kleine Gemeinde mit 500 Einwohnenden rund 22’000 Franken, eine mittlere Gemeinde mit 4000 Einwohnenden rund 175’000 Franken. Eine grosse Gemeinde mit 10’000 Einwohnenden könnte mit rund 440’000 Franken Steuereinnahmen rechnen. Grosse Verlierer wären der Kanton Aargau mit 33 Millionen Franken und die Stadt Aarau mit rund 5,5 Millionen Franken.
«Die Regionen werden insofern nicht gestärkt, als dass die Standortgemeinden nicht im Verhältnis ihrer Bedeutung für den Geschäftserfolg der AKB am Ausschüttungsbetrag beteiligt werden, sondern es profitieren alle Gemeinden im Kanton, auch wenn sie gar nicht Standortgemeinde sind», hält der Regierungsrat fest.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, das Postulat des heutigen SVP-Nationalrats Benjamin Giezendanner als erledigt zu den Akten zu legen. Der Grosse Rat hatte das Postulat zur Prüfung einer anderen Steuer- und Gewinnverteilung der AKB im November 2023 mit 68 gegen 56 Stimmen überwiesen.