Ab 2029 muss der Eigenmietwert nicht mehr versteuert werden
Ab dem Steuerjahr 2029 muss der Eigenmietwert auf selbstgenutztem Wohneigentum nicht mehr versteuert werden. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Die Forderung der Gebirgskantone nach einer Abschaffung nicht vor 2030 wird damit nicht erfüllt.
(Keystone-SDA) Ein halbes Jahr nach dem deutlichen Ja an der Urne schafft die Landesregierung Klarheit über die Inkraftsetzung der Reform der Wohneigentumsbesteuerung. Nach der Abstimmung hatte der Bund die Finanzdirektorenkonferenz der Kantone konsultiert. Die Kantone sollten genügend Zeit erhalten, um sich auf die Umstellung vorzubereiten, sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter Ende September.
Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone wollte die Abschaffung nicht vor Anfang 2030. Um Mindereinnahmen zu kompensieren, können die Tourismuskantone eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften erheben. Die Einführung einer Objektsteuer sei jedoch rechtlich und politisch wesentlich komplexer, als man dies im Abstimmungskampf habe wahrhaben wollen, machten die Gebirgskantone geltend.