Ab Dezember müssen Berner Vermieter die Vormieten offenlegen
Ab Anfang Dezember müssen im Kanton Bern Vermieter bei einem Mieterwechsel die Vormieten offenlegen. Damit sollen überhöhte Mietzinssteigerungen verhindert werden. Die Berner Stimmbevölkerung hatte im September eine entsprechende Initiative mit 51,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
(Keystone-SDA) Mangels anderslautender Regelung im Initiativtext ist die gesetzliche Grundlage umgehend in Kraft getreten. Die Initiative hat zur Folge, dass Vermieterinnen und Vermieter bei einem Wechsel der Mieterschaft den bisherigen Mietzins mittels Formular offenlegen müssen. Dies allerdings erst bei einer Leerwohnungsziffer von 1,5 Prozent oder weniger.
Dieser Schwellenwert wird aktuell unterschritten, wie die kantonale Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion am Donnerstag mitteilte. Das heisst, dass für alle Mietverträge, die ab dem 1. Dezember abgeschlossen werden, das entsprechende Formular vorgelegt werden muss, unabhängig davon, auf welches Datum der Mietbeginn fällt. Das Formular kann auf der Internetseite des bernischen Obergerichts unter der Rubrik Mietzins und Nebenkosten heruntergeladen werden.
https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/themen/zivilrecht/mietrecht/mietzins-nebenkosten.html