Absolutes Feuerverbot in und bei Baselbieter Wäldern
Ab Freitagmittag gilt im Kanton Baselland ein absolutes Feuerverbot in Wäldern und in Waldnähe. Die Waldbrandgefahrstufe wird auf 4 (gross) angehoben.
(Keystone-SDA) Die Böden sind aufgrund des Ausbleibens ergiebiger Niederschläge sehr trocken, wie die Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) am Donnerstagabend mitteilte. Weil sich gemäss Prognosen die Lage zu verschärfen drohe, habe sich der Kantonale Führungsstab dazu entschieden, die Massnahmen anzupassen.
Bisher war das Feuermachen an fest eingerichteten Feuerstellen noch erlaubt. Ab 12 Uhr ist auch dies verboten. Vom Verbot nicht betroffen sei hingegen das Siedlungsgebiet, wie die VGD schreibt. Die Bevölkerung werde gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
Bisherige Massnahmen weiter in Kraft
Zuvor verfügte Massnahmen bleiben weiterhin in Kraft. Dazu gehört etwa das Verbot des Steigenlassens von Himmelslaternen und Heissluftballons, die von offenem Feuer angetrieben werden. Auch darf man weiterhin keine brennenden Zigaretten, weitere Rauchwaren oder Zündhölzer wegwerfen. Ebenfalls gilt es weiterhin als verboten, Wasser aus Gewässern für den Gemeingebrauch zu entnehmen.
Für den Unterlauf der Birs sowie die Ergolz ab Sissach bis zur Rheinmündung gelten weiter Bade-, Betretungs- und Fischereiverbote. Im Besonderen gilt für die Ergolz und ihre Zuflüsse ein generelles Wasserentnahmeverbot, das von der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) bewilligte Entnahmen einschliesst.