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EU-Gericht verpflichtet Schweiz zu Entschädigungszahlung

(Keystone-SDA) Wegen einer Visitenkarte ist eine Französin in den Unterlagen der Genfer Polizei zu Unrecht jahrelang als Prostituierte geführt worden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz verpflichtet, der Frau 15’000 Euro Genugtuung zahlen.

Die heute 52 Jahre alte Französin war 1993 in Genf von der Polizei kontrolliert worden. Die Beamten fanden bei ihr Visitenkarten mit dem Aufdruck: “Nette hübsche Frau Ende dreissig wartet auf Freund, um zusammen gelegentlich ein Glas zu trinken oder auszugehen”.

Zwölf Jahre später erfuhr die Frau, dass sie seinerzeit von der Genfer Polizei wegen der gefundenen Visitenkarten als Prostituierte registriert worden war. 2006 teilte ihr der Polizeichef auf ihre Anfrage mit, dass der sie betreffende Vermerk “Prostituierte” im Informatiksystem der Polizei gelöscht worden sei.

Recht auf Privatleben verletzt

Allerdings figuriere die Bezeichnung weiter in verschiedenen sie betreffenden Strafdossiers. Dieser Entscheid wurde später vom Bundesgericht bestätigt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat auf Beschwerde der Frau nun festgestellt, dass ihr Anspruch auf Achtung des Privatlebens verletzt worden ist.

Die im Polizeidossier jahrelang aufrecht erhaltene Bezeichnung “Prostituierte” sei in einer demokratischen Gesellschaft als nicht notwendig zu erachten. Die Schweiz wird vom EGMR verurteilt, der Betroffenen 15’000 Euro (18’450 Franken) Genugtuung zu zahlen. Verlangt hatte die Frau 68’000 Euro (83’600 Franken).

In ihrem Urteil halten die Richter in Strassburg unter anderem fest, dass die Betroffene nie wegen illegaler Ausübung von Prostitution verurteilt worden ist. Ihr Eintrag sei mit der in einem Rechtsstaat zentralen Unschuldsvermutung nicht vereinbar.

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