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Freiburger Hanf-Anwalt Jean-Pierre Egger muss nicht ins Gefängnis

(Keystone-SDA) Freiburg – Der langjährige Rechtsstreit um den Freiburger Hanfanbaubetrieb CannaBioland ist um eine Wendung reicher: der ehemalige Geschäftspartner des Hanfbauern, Jean-Pierre Egger, muss nicht ins Gefängnis.
Das Kantonsgericht hat Egger zu elf Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Es korrigierte damit das Strafmass der Vorinstanz um sieben Monate nach unten und gewährte dem Angeschuldigten eine bedingte Strafe mit einer Bewährungsfrist von fünf Jahren.
Doch damit ist die jahrelange Geschichte möglicherweise noch nicht zu Ende, denn es gibt noch Rekursmöglichkeiten, wie der Anwalt Eggers, Theo Studer, am Mittwoch Berichte der Freiburger Medien auf Anfrage bestätigte. Studer selber ist mit dem Urteil indessen zufrieden.
Das Gericht musste darüfber befinden, ob in dem sich seit Jahren hinziehenden Verfahren das sogenannte Beschleunigungsverbot verletzt worden war. Dass nach so vielen Jahren noch kein gültiges Urteil vorliege, sei nicht die Schuld seines Mandanten, machte Studer geltend.
Die Affäre um den Hanf-Betrieb CannaBioland in Litzistorf geht auf das Jahr 1996 zurück. Es kam zu mehreren Prozessen, die abgebrochen oder deren Urteile kassiert wurden.
Im Januar 2008 wurde der Hanfabauer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt. Dessen Geschäftspartner Egger erhielt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten aufgebrummt. Egger ist seines Zeichens Präsident der Vereinigung Schweizer Hanffreunde und gilt als umtriebiger Verfechter des Hanfanbaus.

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