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Fall Pinochet: Genfer Justiz nimmt Stellung

Die Genfer Justiz will in Kürze gegenüber Bern zum Auslieferungsbegehren gegen den chilenischen Ex-Diktator Augusto Pinochet Stellung nehmen. London hat den betroffenen Parteien dazu eine Frist bis Dienstag 18.00 Uhr eingeräumt.

Die Genfer Justiz will in Kürze gegenüber Bern zum Auslieferungsbegehren gegen den chilenischen Ex-Diktator Augusto Pinochet Stellung nehmen. London hat den betroffenen Parteien dazu eine Frist bis Dienstag 18.00 Uhr eingeräumt.

Die mit dem Dossier betraute Untersuchungsrichterin Christine Junod wollte auf Anfrage ihre Argumentation nicht bekannt geben, da sie an die Schweigepflicht gebunden sei. Junod hat auch die Ansichten des Genfer Staatsanwaltes Bernard Bertossa an das für die Schweizer Position zuständige Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) übermittelt.

Bertossa hatte letzte Woche offen die Entscheidung des britischen Innenministers Jack Straw kritisiert, den Ex-Diktator wegen seiner angeschlagenen Gesundheit auf freien Fuss zu setzen: In der Zusammenarbeit bei Auslieferungen sei Grossbritannien im Allgemeinen nicht glaubwürdig. Er sei überhaupt nicht überrascht, dass das Prozedere durch die Hintertür liquidiert worden sei.

Untersuchungsrichterin Junod verweigerte ein Gesuch um Anhörung von Pinochet. Dies wäre nur möglich gewesen, wenn die britischen Behörden auf das Schweizer Auslieferungsgesuch eingegangen wären. Aber die Genfer Justiz liess dem Auslieferungsantrag des spanischen Ermittlungsrichters Baltasar Garzón den Vortritt.

Bertossas Auslieferungsgesuch stützt sich auf das Verschwinden des chilenisch-schweizerischen Doppelbürgers Alexis Jaccard von 1977 in Buenos Aires. Junod sagte, dass dieser Fall vor 1988 stattgefunden habe. Die britische Justiz hatte die Verfolgung des Ex-Diktators auf zwischen 1988 und 1990 begangene Verbrechen beschränkt.

SRI und Agenturen

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