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Luzerner Regierung legt Gesetz zur Wirtschaftsförderung vor

Die Regierung des Kantons Luzern will ihre Wirtschaftsförderung ausbauen und künftig auch innovative Projekte unterstützen. Sie hat dazu am Montag (24.07.) den Entwurf eines neuen Gesetzes vorgelegt.

Der Innerschweizer Kanton beschäftigt sich schon seit Jahren mit der Stärkung der kantonalen Wirtschaft. Er pflegt Kontakte zu bestehenden Unternehmungen, unterstützt die Ansiedlung neuer Firmen und setzt sich für gute Rahmenbedingungen ein.

Eine gesetzliche Grundlage für diese Tätigkeiten fehlte bislang aber. Dies will der Regierungsrat (Kantonsregierung) mit dem neuen Gesetz ändern. Gleichzeitig möchte er die Voraussetzungen dazu schaffen, dass er innovativen Projekten Finanzhilfen gewähren kann.

Dabei denkt die Kantonsregierung etwa an Vorhaben, die neue Arbeitsplätze schaffen oder besonders auf neue Technologien ausgerichtet sind. Die Hilfe soll nach Vorstellung der Regierung in Form von Zinskostenbeiträgen, Darlehen oder nicht rückzahlbaren Beiträgen geleistet werden.

Nicht für Strukturerhaltung

Die gesprochenen Mittel dürfen aber nicht der Strukturerhaltung dienen. Damit nimmt die Regierung die Kritik auf, die in der Vernehmlassung an einem ersten Entwurf geäussert worden ist.

Finanziert werden soll diese Hilfe aus der Veräusserung von Staatsvermögen. Die Regierung möchte dazu kein Sonderkässeli einrichten, sondern das Parlament Rahmenkredite sprechen lassen. Für die Jahre 2001 bis 2004 sind 1,6 Mio. Franken vorgesehen.

Ein Teil des neuen Gesetzes regelt die vor ein paar Jahren vom Bund neu organisierte Investitionhilfe für Berggebiete. Von dieser können 39 der 107 Luzerner Gemeinden profitieren.

swissinfo und Agenturen

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