Mehr Einbürgerungen in der Schweiz
2002 hat die Schweiz 38'833 Personen eingebürgert - 29% mehr als im Vorjahr. Das Bundesamt für Ausländerfragen spricht von einer erfreulichen Entwicklung.
Es warnt gleichzeitig vor Fehlschlüssen in der Migrationspolitik.
Die Zahl der Einbürgerungen haben im vergangenen Jahr stark zu genommen. Hauptgrund für die Zunahme sei die Aufarbeitung von Pendenzen in den Kantonen, erklärte Roland Schärer vom Bundesamt für Ausländerfragen BFA am Donnerstag in Bern.
Weitere Gründe seien die Vereinfachung kantonaler Einbürgerungs-Verfahren.
Durch die verstärkten Anstrengungen der Kantone bei den Einbürgerungen fühle sich der Bund in seinen Bemühungen um die Integration der ansässigen ausländischen Bevölkerung bestätigt.
Uneinheitliche Gesetze
Obschon sich die Zahl der Einbürgerungen in den letzten zehn Jahren fast vervierfachte (1992: 10’203), hat die Schweiz immer noch eine der tiefsten Einbürgerungsraten Europas. Die Einbürgerungsregeln sind laut Schärer revisionsbedürftig.
Erst die Hälfte der Kantone habe Einbürgerungs-Erleichterungen für Jugendliche der zweiten Generation. Die Dauer, welche Ausländer in der Schweiz wohnen müssen, um sich einbürgern zu können, variiert von Kanton zu Kanton sehr stark: zwischen zwei und zwölf Jahren.
Kein Schutz vor Willkür
Gegen willkürliche Einbürgerungsentscheide kann in der Regel nicht rekurriert werden. Diese Mängel sollten mit der Revision des Bürgerrechts behoben werden.
Die ständige ausländische Wohnbevölkerung betrug Ende 2002 laut BFA 1’447’312 Personen. Das sind 19,9% der gesamten Wohnbevölkerung. Im Vorjahr lag dieser Anteil bei 19,7%.
«Duales» System nicht ändern
Der BFA-Direktor Eduard Gnesa und sein Stellvertreter Dieter Grossen äussern sich skeptisch gegenüber Forderungen, dass man verstärkt Schlechterqualifizierte aus Nicht-EU- und EFTA-Ländern für den Arbeitsmarkt rekrutieren solle, um so die Asylbewerberzahlen zu senken.
Die Zürcher Regierung hatte Ende Januar in einem Manifest gefordert, dass Asylbewerber möglichst rasch nach ihrer Ankunft in der Schweiz arbeiten dürfen. Dafür seien nützliche Arbeitsangebote bereitzustellen, forderte die Zürcher Regierung.
Grossen verwies auf das Beispiel Jugoslawien, wo man mit einer solchen Politik eine parallele «Einwanderungsschiene» (neben der «Kontingents-Schiene» die «Asyl-Schiene») kreiert habe.
Nach der Meinung von Gnesa und Grossen sollte sich die schweizerische Zuwanderungspolitik weiterhin am dualen Prinzip orientieren: Freizügigkeit mit den EU- und EFTA-Staaten und zahlenmässig begrenzte Einwanderung von Gutqualifizierten aus Drittländern.
Hilfe vor Ort besser
Die Bedürfnisse des schweizerischen Arbeitsmarktes sollten vor allem mit adäquater Aus- und Weiterbildung befriedigt werden. Für die Drittländer sei die Hilfe vor Ort am effizientesten: Hier müssten durch eine effektive internationale Arbeitsteilung neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Begrenzte Zahl von Arbeitsplätzen
Die Diskussion um den Asylpolitik-Appell des Zürcher Stadtrates, der unter anderem eine Aufhebung des Arbeitsverbots für Asylbewerber fordert, hat laut Gnesa zu Missverständnissen geführt. Er erinnerte daran, dass das Arbeitsverbot nur während drei Monaten nach Einreichung des Asylgesuches gelte. Weitere Vorschriften fielen in kantonale Kompetenzen.
Gnesa vom BFA bezweifelt, dass die Schweiz alle Asylbewerber in den Arbeitsmarkt integrieren könne. Die Zahl der Arbeitsplätze für schlechter Qualifizierte sei in den letzten zehn Jahren um 83 000 gesunken, jene für besser Qualifizierte um 232 000 gestiegen.
swissinfo und Agenturen
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