Schutz vor Gewalt in Familie
Der Schutz vor Gewalt in der Familie soll verbessert werden. Der Nationalrat hat der Schaffung eines Gewaltschutz-Gesetzes zugestimmt. Gewalttätige Menschen sollen damit aus der Wohnung weggewiesen und mit einem Betretungs-Verbot belegt werden können. "Heute sind es fast immer die Opfer, meist Frauen und Kinder, die nach häuslicher Gewalt ihre Wohnung verlassen müssen", sagte Ruth-Gaby Vermot (SP/BE), die das Gesetz mit einer parlamentarischen Initiative lanciert hatte.
Die häusliche Gemeinschaft – mit oder ohne Trauschein – ist keine heile Welt. Physische, psychische und sexuelle Gewalt in den eigenen vier Wänden gehören in der Schweiz zum Alltag. Eine repräsentative Umfrage zum nationalen Forschungsprogramm «Frauen in Recht und Gesellschaft» hat dies 1997 mit Zahlen untermauert: Jede fünfte der 1’500 befragten Frauen hat in ihrem bisherigen Leben körperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren Partner erlitten.
Meist ist es in der Schweiz so, dass von Gewalt bedrohte Frauen und Kinder die Wohnung verlassen müssen und sich irgendwo – in Frauenhäusern oder bei Verwandten und Bekannten – einen Unterschlupf organisieren. Und oft ist eine Rückkehr in die Wohnung und somit in den Gefahrenbereich nach kurzer Zeit unumgänglich.
Konsequenzen für die Täter – nicht für die Opfer
Das neue Gewaltschutz-Gesetz soll der Tatsache Rechnung tragen, dass die Verantwortung für Gewalt immer bei der Person liegt, die sie ausübt. Nicht die Opfer von Gewalt, sondern die Täter müssen die Konsequenzen tragen.
Wenn akut bedrohte Erwachsene oder Kinder die Polizei um Schutz ersuchen, so soll diese verpflichtet sein, sich sofort einzuschalten. Sie hat die Aufgabe, die gefährliche Person unverzüglich aus der Wohnung oder dem Haus und der unmittelbaren Umgebung wegzuweisen und ihr das Betreten des häuslichen Bereiches während einer zu bestimmenden Zeit zu verbieten.
Die von Gewalt bedrohten Familien-Mitglieder haben also das Recht, in ihrer Wohnung zu bleiben. Die Polizei erstattet Anzeige bei Körperverletzung, Nötigung, Vergewaltigung usw. Solange das Betretungsverbot gilt, darf die weggewiesene Person nicht zurückkommen. Das Gesetz soll ausserdem Instrumente vorsehen, die den Schutz der von Gewalt bedrohten Familien-Mitglieder aufgrund der akuten Bedrohungs-Situation über die Dauer der Wegweisung und des Betretungsverbotes hinaus verlängern können.
Beispiel Österreich
Ein derartiges Gewaltschutz-Gesetz ist in Österreich seit Mai 1997 in Kraft. Die Erfahrungen damit seien sehr gut, erklärt Ruth-Gaby Vermot-Mangold gegenüber swissinfo. Die Ausgrenzung der Täter habe sich wirklich bewährt. Dabei sei wichtig, dass der Täter auch nicht am Arbeitsplatz der Frau oder in der Schule der Kinder erscheinen dürfe. Deshalb habe sie diese positive Erfahrung in ihrem Vorstoss integriert.
Neben den polizeilichen Massnahmen brauche es aber auch Interventions-Projekte, wie sie in Basel, Bern und Zürich schon existierten. Das seien Runde Tische, an denen Polizeileute, Justiz-Beauftragte, Sozial-Arbeiterinnen und auch Politiker sitzen, sagt die SP-Nationalrätin. Dort würden die möglichen Massnahmen diskutiert zum Schutz der Opfer, aber auch Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit mit dem Täter, dem ja auch geholfen werden müsse.
Gewalt ist keine Privatsache
Ein Gewaltschutz-Gesetz ist für viele nicht unumstritten, stellt es doch einen massiven Eingriff in die Privatsphäre dar. Diesen Einwand mag Ruth-Gaby Vermot-Mangold nicht hören. Gewalt in der Familie sei nicht ein privates Unglück, sondern ein öffentliches Sicherheitsproblem. «Man kann nicht wieder die häusliche Gewalt zum privaten Geheimbereich machen.»
Jean-Michel Berthoud
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