
Anbieter trägt Kosten für Glasfaseranschluss bis zur Wohnung
(Keystone-SDA) Zürich – Nun hat sich auch die Swisscom durchgerungen, die Kosten für einen Glasfaseranschluss bis zur Wohnung zu übernehmen. Der Telekomriese hat sich mit dem Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) definitiv auf einen Mustervertrag geeinigt.
Der Mustervertrag regelt, wie das Gebäude mit Glasfasern erschlossen werden soll und zusätzlich die Verkabelung vom Hausanschlusskasten bis in die Wohnungen, die so genannte Steigzone. Dies teilte der HEV mit.
Die Einigung zwischen dem HEV und der Swisscom ist auf Druck entstanden, nachdem in Hauseigentümerkreisen dazu aufgerufen wurde, keine Glasfaserverträge mehr mit der Swisscom zu unterzeichnen. Im Februar hatte die Swisscom eingelenkt, nun ist die Einigung definitiv.
Neben der Swisscom verwenden gemäss HEV auch andere Glasfasernetzbauer wie die ewb in Bern, die ewz in Zürich, die Groupe E in Freiburg, die SIG in Genf oder die IWB in Basel den Vertrag. Der HEV geht davon aus, dass weitere Investitionspartner folgen werden.
Geregelt wird im Vertrag, dass die Glasfaserverkabelung in der Steigzone durch den Glasfaseranbieter gebaut und finanziert wird. Eigentümer der Steigzone ist jedoch der Hausbesitzer.
Die finanzierenden Unternehmen erhalten im Gegenzug das alleinige Nutzungsrecht für die Glasfaserinfrastruktur und sind für deren Unterhalt verantwortlich. Was jedoch nicht bedeutet, dass in der Wohnung der Dienst des Steigzonenbauers benutzt werden muss.